2016 kamen nur 900 legale Asylbewerber

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Im Jahr 2016 reisten fast alle rund 280.000 Asylbewerber über sichere Drittstaaten nach Deutschland ein. Zwar widerspricht diese Praxis Artikel 16a des Grundgesetzes. Doch laut Bundesregierung ist EU-Recht vorrangig.

Im Jahr 2016 kamen nur rund 900 Asylbewerber im Einklang mit Artikel 16a Grundgesetz nach Deutschland. (Screenshot: YouTube)
Im Jahr 2016 kamen nur rund 900 Asylbewerber im Einklang mit Artikel 16a Grundgesetz nach Deutschland. Doch auch wer illegal einreist, darf in der Regel bleiben. (Screenshot: YouTube)

Im vergangenen Jahr sind fast alle Asylbewerber über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes haben diese Personen eigentlich hierzulande kein Asylrecht.

„Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind“, sagte die Behörde der WELT.

Zudem registrierte die Bundespolizei an den deutschen Seehäfen zwei Asylsuchende, die über unsichere Dritt- oder Herkunftsstaat einreisten, sowie noch zwei weitere Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylanträge aber dennoch angenommen wurden.

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes hatten im letzten Jahr also nur rund 900 Asylsuchende ein Recht auf Asyl. Die übrigen 280.000 Menschen, die in Deutschland Asyl suchten, hätten von den Behörden an der Grenze abgewiesen werden müssen.

EU-Recht steht über Artikel 16a Grundgesetz

Denn Deutschland ist ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben. Im Jahr 1993 wurde Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach politisch Verfolgte hierzulande Asylrecht genießen, um einen zweiten Absatz ergänzt. Darin heißt es:

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Zudem heißt es in Paragrafen 18 des Asylgesetzes: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“ Daraus ergibt sich eigentlich die Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum.

Doch die Bundesregierung sieht in der Missachtung des Grundgesetzes kein Problem. Denn ihrer Ansicht nach steht das EU-Recht über dem deutschen Grundgesetz.

Die EU-Staaten haben in den Dublin-Verträgen beschlossen, dass Asylbewerber ihre Anträge in der Regel dort stellen muss, wo sie erstmals die EU betreten hat. Illegal nach Deutschland eingereiste Migranten dürfte man demnach in die Ersteinreisestaaten zurückführen.

Doch dies geschieht kaum. Denn laut Dublin-Verordnung darf Deutschland in vielen Ausnahmefällen die Zuständigkeit für alle Asylbewerber übernehmen, etwa wenn Fristen ablaufen. Daher dürfen fast alle grundgesetzwidrig eingereisten Asylbewerber bleiben.

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24 KOMMENTARE

  1. Das interessiert doch die Bundesregierung nicht,Hauptsache Großinquisitor Maas kann Leute einsperren und mit finanziellen Strafen belegen,weil sie die Praktiken der illegalen Reise anprangern.Illegal Eingereiste sollten abgeschoben werden und Menschen,die solche unterstützen,sollten eingesperrt werden.Gesetze sind nicht umsonst gemacht worden und jedes Land sollte seine Grenzen schützen.

  2. Das weiß nämlich kaum jemand, außer die, welche es betrifft. Ich meine damit, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, wenn sich das Verfahren länger als ein halbes Jahr hinzieht, kann das Verfahren auch in dem jeweiligen Land bearbeitet werden, in welchem sie sich befinden. Deswegen sind auch etliche untergetaucht oder haben das Ganze mit einem Krankenhausaufenthalt verzögert. Man könnte jetzt auch mutmaßen, warum man die Anträge nicht schneller bearbeitet hat. Wobei, Duldungen sind ja bekanntlich eh bereits jahrzehntelange Praxis.

  3. Bundesbeamte: Mindestpension steigt auf 1660 Euro

    [10:50] Bundesbeamte: Mindestpension steigt auf 1660 Euro

    Wie im Artikel zu lesen ist, bekommen 94% der deutschen Rentner weniger als diese Summe.

    [12:20] Der Silberfuchs:

    Zitat: „Auf die Mindestversorgung haben Staatsdiener schon nach 5 Dienstjahren Anspruch.“

    Mein Mitgefühl wird sich in ganz engen Grenzen halten, wenn den „Staatsdienern“ der „Staat“ wie sie ihn jetzt erschaffen haben unter den Füßen schwindet und mit ihm die Pensionen. Jeder sogenannte Staatsdiener ist mit schuldig an dem was wir jetzt haben und noch kommen wird.

    Quelle: https://hartgeld.com/sozialsysteme.html

  4. New World Order – Was George Soros und Angela Merkel gemeinsam haben

    „Open Society“ und „New World Order“ sind Schlagworte einer undemokratischen Globalisierung. Sie stehen für Souveränitätsverlust der Nationalstaaten und Entmündigung der Zivilgesellschaft.

    „Was haben George Soros und Angela Merkel gemeinsam? Sie liegen ideologisch auf einer Wellenlänge. Sie ähneln sich sowohl in ihrer Argumentation, als auch in ihrer Wortwahl sowie in der Beschreibung ihrer Ziele. Sie argumentieren konform mit dem Washingtoner Konsensus und den ideologischen Zielen des IWF, der Weltbank und Wallstreet.

    Der große Bevölkerungsaustausch in der westlichen Welt.

    Die Kernidee der „Replacement Migration“ basiert auf zwei Beobachtungen. Erstens: Europas Bevölkerung ist zu alt, rückläufig und homogen. Zweitens: In der dritten Welt gibt es ein großes Bevölkerungswachstum und einen hohen Anteil junger Menschen. Die Lösung: Teile der Dritten Welt wandern nach Europa aus.

    Das große Problem: Die sogenannten Experten missachten die Lehren der Geschichte. Alle großen Migrationsbewegungen in der Geschichte hatten Konsequenzen.“ (…)…ALLES LESEN !!!

    Galster kommentiert

    Merkel gehört schon lange zum zum „SOROS-TEAM“ .

    Soziale Grechtigkeit für die Deutschen ist out….30 Milliarden Euro pro Jahr erhalten diese Migranten und Familien und Rentner gehen leer aus.

    Wer sich und seine Familie schützen will darf NIEMALS CDU-SPD-GRÜNE wählen !!!

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