Adlon Berlin – die Enteignung des Luxushotels – das Urteil

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Adlon Berlin – Das Hotel Adlon wurde im Auftrag von Lorenz Adlon in den Jahren 1905 bis 1907 erbaut. Zum Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel im Jahr 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. Direkt nach dem Zweiten Weltkrieg verlor die Familie Adlon das Luxushotel. Die Familie Adlon wurde auf Grund der Eintragung in „Liste 3“ enteignet. Auf die Liste wurden durch die UdSSR im Jahr 1949 Kriegsverbrecher und Nationalsozialisten gesetzt und enteignet. Auch die Hoteliers Hedda und Louis Adlon kamen auf diese Liste. Beide waren 1941 (gezwungenermaßen) in die NSDAP eingetreten. Der sofort eingelegte Widerspruch gegen die Enteignung blieb damals erfolglos.

Adlon Berlin - die Enteignung des Luxushotels - das Urteil
Adlon Berlin – die Enteignung des Luxushotels – das Urteil

Adlon Berlin – die Enteignung des Luxushotels

Adlon Berlin – Im Jahr 1984 wurde der Rest des ehemaligen Luxushotel abgerissen. Später erfolgte der Wiederaufbau über einen Fonds, und schließlich wurde am 23. August 1997 das Hotel Adlon wiedereröffnet.

Adlon Berlin – die Forderung auf Rückübertragung

Nach der historischen Wende in der DDR und der Wiedervereinigung forderten die Erben von Hedda und Louis Adlon die Rückübertragung des Eigentums. Das Grundstück wurde im Jahr 1994 verkauft. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen lehnte die Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung im Jahr 1997 schließlich ab. Als Begründung wurde aufgeführt: „Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage“.

Die Erben und Nachfahren der Familie Adlon geben den Kampf nicht auf und beantragten schließlich die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Adlon Berlin – der Vorgang soll gerichtlich neu geprüft werden

Der Adlon-Erbe Felix Adlon will den Vorgang neu aufrollen lassen und hat Unterlagen eingebracht, die in den 90-ziger Jahren noch unter Verschluß waren und daher nicht in den Prozeß eingebracht werden konnten.

Neue Beweise der Adlon Erben

Die Unterlagen würden belegen, Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis, und wären somit zu Unrecht auf diese Liste 3 gekommen. Im Jahr 2019 wurde daher die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die neuen Beweisen, die von den Adlon-Erben vorgelegt werden, sollen beweisen das ihre Vorfahren fälschlicherweise in die „Liste 3“ aufgenommen wurden. Hedda und Louis Adlon sollen selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen seien.

Adlon Berlin – der Antrag auf Erlösauskehr

Im März 2020 reichte Felix Adlon Klage ein. „Wir wollen den Beweis erbringen, dass Hedda und Louis schon vor 1949 faktisch enteignet wurden – und zwar von den Nazis“, erklärt Adlon-Anwalt Wolfgang Peters gegenüber der Bildzeitung in einem Interview seine Strategie. Durch den Prozess werde sich an den Eigentumsverhältnissen des Adlons nichts ändern, betonte der Sprecher der Jagdfeld-Gruppe, Christian Plöger, im Vorfeld.

Felix Adlon: „Die Adlons wurden seit Jahrzehnten so behandelt, als seien sie Kriegsverbrecher gewesen. Ich bin es meinem Urgroßvater, meinem Vater und meinen Kindern schuldig, dieses Unrecht wiedergutzumachen“. Adlon-Anwalt Dr. Wolfgang Peters: „Dabei geht es jedoch nicht mehr um eine Rückübertragung des Hotels an die Erben. Die Familie Adlon hat den Antrag auf eine sogenannte „Erlösauskehr“ gestellt, das bedeut auf eine Entschädigung.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden (Az.: VG 29 K 131/20): „Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das Hedda und Louis Adlon selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien, dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung.

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