Afrikaner verprügelt Stieftochter (4) – Bewährung

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Ein Mann aus Westafrika wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte seine vierjährige Stieftochter täglich mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel verprügelt.

Mit Hammer, Stock und Gürtel prügelte er auf seine Stieftochter ein. Nun hat er eine Bewährungsstrafe erhalten.
Mit Hammer, Stock und Gürtel prügelte er immer wieder auf seine Stieftochter ein. Nun hat er eine Bewährungsstrafe erhalten.

Am Dienstag hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 37-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der aus Westafrika stammende Mann hatte seine Stieftochter schwer misshandelt. Einen Monat lang hatte er das damals vier Jahre alte Kind täglich geschlagen.

Der Afrikaner hatte die Vierjährige unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen erlitt das Kind ein schweres psychisches Trauma. „Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt“, zitiert die Berliner Morgenpost den Richter.

Polizisten retteten das Mädchen im Jahr 2015 aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Berlin-Kreuzberg. „Ihr Körper war mit Verletzungen übersät“, berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Kindes gewesen.

Das Mädchen habe „gefrorene Aufmerksamkeit“ gezeigt. Dies sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe sie tonlos erklärt: „Papa hat das gemacht.“

Zwar legte der Angeklagte ein pauschales Geständnis ab. Doch über die Hintergründe der rohen Misshandlungen schwieg er. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.

Die Mutter, die ihr Kind dem Afrikaner immer wieder ausgesetzt hatte, soll die Polizei alarmiert haben. Doch kurz darauf zog sie die Beschuldigungen gegen den Stiefvater wieder zurück. Sie musste lediglich ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen, weil sie sich geweigert hatte, in dem Prozess als Zeugin zu erscheinen.

Das Mädchen lebt seit nunmehr zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie. Sie hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Der Entscheidung des Richters war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.

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49 KOMMENTARE

  1. So ein Stück Scheiße gehört für immer hinter Gitter, wer so ein kleines Kind mit einem Hammer und anderen Utensilien misshandelt hat keine Gnade verdient

  2. Wehe wenn das ein Deutscher getan hätte, am besten ist die Begründung : religiöse Rituale ! Hängt das Stück Scheiße an den Eiern auf und verpasst der Mutter jeden Tag eine Tracht Prügel, dem Richter genauso

  3. Das Kind ist traumatisiert, ist für das ganze Leben gezeichnet und dann nur 2 Jahre auf Bewährung?
    Was sind das für Gesetze?
    Solche Urteile werde ich nie verstehen!

  4. ZITAT: „Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.“ Religiöse Rituale also. AHA. Er konnte ja nicht wissen, dass das in Deutschland verboten ist. Und dieses Urteil soll im Namen des Volkes sein?

    • Da hat das Kind unbeschreibliches Glück gehabt, er hätte sie auch schlachten und auffressen können. Menschenfresser in der Südsee hatten auch “ religiöse Rituale“. Oder die Azteken, die Inka…..Neger ??? Na ich glaube die auch. Ach ja, Neger darf man ja nicht sagen, sage ich auch nie mehr ! ENTSCHULDIGUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  5. Beide Hände abhacken, dass wäre nach Islamischen Recht die richtige Strafe, aber unsere möchtegern Gerichte haben nicht die richtige Einstellung. Wer sich an Kindern vergreift hat kein Recht auf Bürgerrechte und gehört entsprechend bestraft.Übrigens die Mutter ist ebenfalls zu bestrafen.

  6. Ist der Neger ein Moslem? Ist das Mädchen eine Weiße? Dann ließe sich die Motivation des Negers über den kranken Islam finden….

  7. Dieses Kind wäre in einer schwulen Ehe bestimmt besser aufgehoben. Die Mutter sollte man bis zur Bewustlosigkeit prügeln,damit sie merkt wie sich das anfühlt.Ob schwarz oder weiß,sowas ist erbärmlich. Er hat ja wieder einen milden Richter gefunden. Was ist mit unserer Justitz los ? Ach ja,……. Heiko !!!

  8. Hat er Freiheiten? Ich verzweifle mittlerweile an unserm Gesetz. Ich finde es traurig. Kein Wunder, wenn Hassparolen und Rassismus auftreten.

  9. Wer hat denn nun Mitleid mit dem armen Mann aus einem hochentwickelten anderen Kulturkreis? An wem soll er nun seine rituellen Handlungen vollziehen wenn die Tochter nicht mehr bei ihm lebt. Der Richter hat alles richtig gemacht, nur sollte man für Ersatz für den Mann sorgen

  10. Wer hier glaubt, dass solche Urteile erst in letzter Zeit gefällt werden – nein, das gab es auch schon vor 16 Jahren. Bewährungsstrafe für mehrfache Misshandlung Schutzbefohlener. Und danach hat der Täter sogar Umgangsrecht, denn seine „Resozialisierung“ ist wichtiger als der Schutz des Opfers. Weigert sich die Mutter, das Kind besuchsweise zum Täter zu schicken, droht man ihr mit Sorgerechtsentzug oder das Gericht bestellt eine Umgangspflegschaft (damit entzieht man der Mutter jegliche Entscheidungsgewalt beim Thema Umgang). Verweigert das Kind dem Umgang, unterstellt man der Mutter Instrumentalisierung und droht dem Kind (!!!) damit, zukünftig beim Täter leben zu müssen. DAS ist deutsches Recht. Und wer meint, die Mutter gleich mit verurteilen zu müssen… WER hilft denn einer Frau in solcher Notlage? Caritas? Nicht zuständig. Jugendamt? Weißer Ring? Meist sind diese Frauen ganz bewusst vorher vom Täter isoliert worden, trauen sich nicht mehr aus dem Haus und sind völlig verschüchtert. Oder wurden selbst misshandelt und liegen im Krankenhaus. Niemand, der es nicht selbst erlebt hat, hat das Recht diese Mutter zu verurteilen. Sie ist genauso Opfer und traumatisiert wie das Kind. Denn meist werden erst die Mütter fertig gemacht, damit sie die Kinder dann nicht mehr beschützen können. Kommt mir nicht mit „dann hätte sie halt gehen sollen“… wohin denn, ohne Geld und ohne Dach über dem Kopf? Nicht mal die Kirchen helfen diesen Frauen oder Kindern. Alle schauen weg und vielleicht denkt sogar mancher, es wäre „nicht ganz unverdient“. Verurteilt nicht vorschnell, jedenfalls nicht die Mutter.

    • Wen soll man sonst verurteilen ? Ein 4 jähriges Kind kann sich noch nicht wehren,die Mutter muß es schützen .Dem hätte ich meinen schwersten Kochtopf über den Schädel gehauen,die Mutter ist genau so ein Miststück, tut mir leid aber eine Entschuldigung kann ich nicht finden !!!! Ach ja,man kann sich auch scheiden lassen!

  11. Wie kann die Mutter sowas zulassen? Was sind das für Richter, ist schuldig aber… Hätte der jetzt noch einen Kochtopf benutzt (aus religiösen Gründen). Einfach mal vorstellen. Hat der/die Richterin keine Kinder? Verschon uns mit diesen Menschen, ab, dahin wo sie hergekommen sind.

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