Aufmarsch in DDR-Uniformen bleibt ohne rechtliche Folgen

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Am Dienstag wurden im Amtsgericht Tiergarten fünf Männer vom „Traditionsverband der Nationalen Volksarmee“ im Saal 101 zur Verantwortung gezogen für einen aufsehenerregenden Aufmarsch in DDR-Uniformen vor gut zweieinhalb Jahren. Um die 50 Männer marschierten am 9. Mai 2013 in Uniformen der Nationalen Volksarmee (NVA) zum sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park. Wie sie über ihre Anwälte ausrichten ließen zum Jahrestag „der Befreiung vom Hitler-Faschismus“, auch „Tag der Befreiung“.

Bei der Gerichtsverhandlung waren nun zwei Kamerateams, fünf Fotografen und 13 Zuschauer anwesend, berichtet der Tagesspiegel. Ein Zuschauer sagte, dass die Armee der DDR nie einen Krieg geführt habe. Doch das interessierte hier niemanden.

Das Problem sind nämlich gar nicht die Uniformen oder die NVA an sich, sondern dass es im deutschen Versammlungsrecht heißt: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Es war also ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, auch wenn die Horde Männer in den Kostümen recht nett aussah.

In militärischer Formation saßen die fünf Angeklagten hintereinander, zuerst einer in einem karierten Pullover, auf ihn folgten zwei in Anzügen, der eigentlich vorletzte trug ein grünes Jackett der fünfte ist wegen Krankheit nicht anwesend gewesen. Besonders gesprächig zeigten sie sich nicht, und auch zu ihrem Anklagepunkt wollten sie sich nicht weiter äußern.

Auf der Internetseite des Traditionsverbandes der Nationalen Volksarmee steht etwas über ein Manöver im Sommer dieses Jahres, wo einige Vereinsmitglieder zusammen mit einigen Polen, Tschechen und Russen eine sogenannte Luftlandeoperation übten.

Der Aufmarsch der Männer vom 9. Mai 2013 ist bei YouTube in einem achteinhalb Minuten langem Video festgehalten, welches auch zur Beweisaufnahme im Gerichtssaal gezeigt wurde. Den Männern höheren Alters sieht man durchaus an, dass sie Übung im Marschieren haben. Die Vorangehenden tragen Fahne und Gebinde, mit Säbeln und Kalaschnikow-Attrappen stolzieren sie an den Zuschauern und deren Handykameras vorbei. Der Zug wird durch Trommler begleitet.

Nach der Anschauung der Beweismittel zog sich der Richter mit den Anwälten zu einer internen Besprechung zurück und verkündete eine halbe Stunde darauf das Urteil. Das Verfahren wird eingestellt „wegen Geringfügigkeit“. Der Aufmarsch bleibt für die Beteiligten also ohne rechtliche Folgen, was der Richter den Anwesenden gern begründet hätte, jedoch von einem Verteidiger ausgebremst wurde, der dies für nicht Sinn bringend hielt. Ob der Verein in Zukunft weiterhin auf derartige öffentliche Aktionen verzichtet, bleibt fraglich.

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1 KOMMENTAR

  1. Und was ist mit den Soldaten-Attrappen an Checkpoint Charlie und Brandenburger Tor?

    Aber halt – die zeigen ja keine politische Gesinnung!

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