Berlin, Brandenburg und Hamburg teilen sich Abschiebe-Flieger in den Balkan

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Der Charterflug mit 165 abgeschobenen Asylbewerbern startete gestern in Schönefeld gegen 15.20 Uhr in Richtung Balkan und flog die Flughäfen Sarajevo (Bosnien-Herzegowina), Belgrad (Serbien) und Tirana (Albanien) an. (Foto: Befeuerung, Günter Wicker/Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)
Der Charterflug mit 165 abgeschobenen Asylbewerbern startete gestern in Schönefeld gegen 15.20 Uhr in Richtung Balkan und flog die Flughäfen Sarajevo (Bosnien-Herzegowina), Belgrad (Serbien) und Tirana (Albanien) an. (Foto: Befeuerung, Günter Wicker/Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)

Damit die Abschiebung von nicht anerkannten Flüchtlingen schneller geht und weniger kostet, haben sich drei Bundesländer zusammengetan und gemeinsam einen Abschiebeflieger gemietet.

Mit einem Sammeltransport konnten gestern 165 zumeist abgelehnte Asylbewerber vom Flughafen Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) aus in ihre Herkunftsländer in Südosteuropa zurückgeführt werden. Das teilte das brandenburgische Innenministerium in Potsdam mit. 83 Asylbewerber stammten aus dem Land Brandenburg, 55 kamen aus Berlin und 27 aus Hamburg. Alle betreffenden Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig; ihr Asylbegehren hatte in Deutschland keinen Erfolg. Der Charterflug startete in Schönefeld gegen 15.20 Uhr in Richtung Balkan und flog die Flughäfen Sarajevo (Bosnien-Herzegowina), Belgrad (Serbien) und Tirana (Albanien) an. Die Sammelrückführung hatten die drei Bundesländer Berlin, Brandenburg und Hamburg gemeinsam koordiniert.

Asylbegehren aus Balkanstaaten in aller Regel aussichtslos

Matthias Kahl, Staatssekretär im brandenburgischen Innenministerium (Foto: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg, MIK)
Matthias Kahl, Staatssekretär im brandenburgischen Innenministerium (Foto: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg, MIK)

Brandenburgs Innenstaatssekretär Matthias Kahl: „Zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in der Flüchtlingskrise gehört auch, dass Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland erhalten können, unser Land wieder verlassen. Hinsichtlich der Balkanstaaten geht die Anerkennungsquote regelmäßig gegen Null. Dort herrscht weder politische Verfolgung noch Bürgerkrieg. Asylbegehren von Staatsangehörigen dieser Länder sind daher in aller Regel aussichtslos. Das Asylverfahren muss in diesen Fällen entweder mit der freiwilligen Rückkehr oder notfalls der Abschiebung in das Herkunftsland enden.“

Kahl erklärte weiter: „Selbstverständlich bevorzugen alle Beteiligten – auch die Ausländerbehörden und das Innenministerium – die freiwillige  Ausreise. Wo sich abgelehnte Asylbewerber aber weigern, rechtsstaatlichen Entscheidungen deutscher Behörden Folge zu leisten, muss die Ausreise der Betreffenden dennoch konsequent durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass am Ende die Ehrlichen die Dummen, und die mit dem größten Beharrungsvermögen die Gewinner sind. Würden Ausreiseverpflichtungen nicht konsequent durchgesetzt, hätte dies schwerwiegende Folgen für die Akzeptanz der Flüchtlingspolitik in Deutschland insgesamt.“

Bei den 83 aus dem Land Brandenburg zurückgeführten Personen handelt es sich um sechs serbische und 77 albanische Staatsangehörige. Etwa 30 von diesen nutzen den Transport, um freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. An der Rückführung beteiligten sich aus dem Land Brandenburg die Landkreise Prignitz, Oberspreewald-Lausitz, Oberhavel, Uckermark, Oder-Spree, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

Einsatz seit den frühen Morgenstunden – keine Zwischenfälle bekannt

Die Maßnahmen zur Rückführung der abgelehnten Asylbewerber waren landesweit in den frühen Morgenstunden angelaufen; über insgesamt drei Bustransferrouten wurden die Personen über teils mehrere Zwischenstationen nach Schönefeld gebracht. Die Polizei Brandenburg leistete den zuständigen Ausländerbehörden mit rund 130 Beamten Amtshilfe zur geordneten Durchführung der Sammelrückführung. Zwischenfälle wurden nicht bekannt. Staatssekretär Kahl hatte sich am Morgen im Führungsstab der Polizei über die laufende Umsetzung der Maßnahmen informiert.

Bis Ende November 2015 waren aus Brandenburg 418 Personen abgeschoben worden (gesamtes Jahr 2014: 112 Personen), die vollziehbar ausreisepflichtig gewesen sind. Ebenfalls bis Ende November 2015 verließen darüber hinaus 1.380 Personen freiwillig das Land wieder (gesamtes Jahr 2014: 412 Personen), wobei sie Förderung aus dem bundesweiten REAG/GARP-Programm zur Unterstützung freiwilliger Rückkehrer in Anspruch nahmen (z.B. Reisebeihilfe, Starthilfe). Darüber hinaus sind weitere freiwillige Ausreisen von Asylbewerbern bekannt, über deren genauen Umfang allerdings keine validen landesweiten Zahlen vorliegen, da die Betreffenden Brandenburg auf eigene Faust ohne Inanspruchnahme von Unterstützung wieder verlassen.

Abgeschobene dürfen nur 50 Euro Bargeld mitnehmen und nach Deutschland erst wieder in drei Jahren einreisen. Freiwillige haben keine Geldbegrenzung und dürfen schon nach einem Vierteljahr wiederkommen.

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