Berlin verbessert Neubauförderung für sozialen Wohnungsbau

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Berlin wächst und braucht mehr Wohnungen. Damit sie bezahlbar bleiben, hat der Senat die Förderbedingungen für Bauherren verbessert. (Foto: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Berlin wächst und braucht mehr Wohnungen. Damit sie bezahlbar bleiben, hat der Senat die Förderbedingungen für Bauherren verbessert. (Foto: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Ab sofort gelten in Berlin deutlich bessere Konditionen für den Bau sozial geförderter Wohnungen, gab heute die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt.

Der Berliner Senat will den Bau von sozial geförderten Wohnungen deutlich erhöhen und hat dafür die Förderbestimmungen angepasst. Diese bieten für sämtliche Bauherrenschaften – wie zum Beispiel Private, städtische Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften – deutlich mehr finanziellen Anreiz für die Errichtung von gefördertem Wohnungsneubau als bisher. 2015 sollen 1.000 Wohnungen gefördert werden, 2016 2.500; 3.000 im Jahr 2017.

Ab sofort stehen dafür zwei Förderalternativen zur Auswahl:

  • Förderung mit öffentlichen Baudarlehen bis 64.000 Euro pro geförderter Wohnung und maximal 1.200 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche. Auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent gewährt. Die durchschnittliche Anfangsmiete im Förderobjekt beträgt 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich, wobei die Einzelmieten vom Bauherren eigenverantwortlich zwischen 6  und 7,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festgelegt werden können. Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines in Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
  • Förderung mit öffentlichen Baudarlehen bis 50.000 Euro pro geförderter Wohnung und maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche sowie einkommensorientierten Zuschüssen zur Gewährleistung sozial verträglicher Mieten. Die Anfangsmieten von 8 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich werden – je nach Haushaltseinkommen – durch gestaffelte einkommensorientierten Zuschüsse auf bis zu 6 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich verringert. Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines in Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) oder die vom bezirklichen Wohnungsamt ausgestellte Einkommensbescheinigung erforderlich.

Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel: „Jede Förderung, die in Anspruch genommen wird, hilft Berlin auf seinem Weg zu einer sozial gerechten Wohnungspolitik. Die neuen Förderbestimmungen sind für öffentliche und private Investoren attraktiv und ermöglichen damit einen breit getragenen sozial geförderten Wohnungsbau.“

Gegenüber der bisherigen Förderung sind die Förderkonditionen wesentlich attraktiver gestaltet. Der Senat verfolgt mit der Verbesserung der Förderkonditionen vor allem eine Steigerung bewilligter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Außerdem werden die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsneubaus für die Bauherren verbessert und nun auch Haushalte mit mittleren Einkommen durch die Gewährung einkommensorientierter Zuschüsse zielgenauer gefördert.

Die Förderbedingungen gelten ab sofort. Interessenten können sich an die Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wenden oder an die Kundenberatung der Investitionsbank Berlin.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsneubaufonds mit einem Volumen von 64 Millionen Euro pro Jahr. In den nächsten fünf Jahren sollen so Mittel in Höhe von insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Vorrangiges Ziel ist der Erhalt und die Förderung der sozialen Mischung, damit auch künftig Haushalte mit geringerem Einkommen in der Berliner Innenstadt wohnen können.

Berliner Mischung erhalten

Neben Projekten in der Berliner Innenstadt sollen vorrangig auch Neubauprojekte in angrenzenden Gebieten mit vergleichbar hohen Angebotsmieten sowie Projekte gefördert werden, für die Kooperations- oder städtebauliche Verträge geschlossen wurden. Der Anteil geförderter Wohnungen soll bei größeren Projekten ab 50 Wohneinheiten bei einem Fünftel bis zu einem Drittel der Gesamtwohnfläche liegen. Bei kleineren Projekten kann auch ein höherer Anteil der Wohnungen gefördert werden.

Andreas Geisel: „Berlin wächst – und darüber freue ich mich. 2014 kamen fast 45.000 Menschen zu uns. Bis 2030 rechnet der Senat mit mindestens 250.000 zusätzlichen Berlinerinnen und Berlinern: Das heißt, in den nächsten 15 Jahren zieht eine Stadt in der Größenordnung von Braunschweig zu uns.“

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