Jeder vierte Berliner Wähler macht Briefwahl

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Die Zahl der Briefwähler in Berlin hat im Vergleich zur letzten Bundestagswahl deutlich zugenommen. Schon 560.000 Personen haben die Briefwahl beantragt. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Berliner Bezirken.

Jeder vierte Berliner macht Briefwahl zur Bundestagswahl. (Screenshot: YouTube)
Jeder vierte Berliner Wähler stimmt bei der Bundestagswahl per Brief ab. (Screenshot: YouTube)

Zwölf Tage vor der Bundestagswahl am 24. September haben deutlich mehr Berlinerinnen und Berliner eine Briefwahl beantragt als bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013.

Wahlscheine seien bislang an über 560.000 Personen ausgestellt worden, zitiert die Berliner Morgenpost eine Mitteilung der Landeswahlleitung vom Dienstag. Das ist fast ein Viertel der Berliner Wahlberechtigten.

Damit wurden zwölf Tage vor der Wahl rund 104.000 Wahlscheine mehr beantragt worden, als zum selben Zeitpunkt vor der Bundestagswahl 2013. Es sind sogar bereits 19.000 mehr Wahlscheine beantragt worden, als damals insgesamt beantragt wurden.

Den höchsten Anteil an Briefwählern haben die Westberliner Bezirke Steglitz-Zehlendorf mit derzeit rund 30 Prozent und Charlottenburg-Wilmersdorf mit derzeit knapp 27 Prozent.

Am unbeliebtesten ist die Wahl per Brief im Ostberliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort hat bislang nur etwa jeder Sechste die Briefwahl beantragt.

So funktioniert die Briefwahl

Seit der Einführung der Briefwahl im Jahr 1957 ist die Zahl der Briefwähler kontinuierlich angestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl haben 24,3 Prozent der Wähler per Briefwahl abgestimmt.

Die Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dies ist noch bis spätestens Freitag vor dem Wahltag um 18 Uhr möglich. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann man den Wahlschein auch noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Allerdings muss der Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Deshalb sollte man den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, den 21. September, abschicken.

Innerhalb von Deutschland muss man seinen Wahlbrief nicht selbst frankieren. Nur wer seinen Wahlschein aus dem Ausland verschickt, muss Porto zahlen und trägt zudem das Risiko, ob der Wahlbrief rechtzeitig ankommt.

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25 KOMMENTARE

  1. „Allerdings muss der Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.“
    Wer oder wo ist denn die zuständige Stelle? Kann die zuständige Stelle kontrolliert werden? Welche Personen sind dort tätig?
    Wie wird denn sichergestellt, dass nur die wahlberechtigte Person den Wahlzettel ausgefüllt hat? Wer garantiert, dass auf dem Postweg der Wahlzettel nicht manipuliert wird?
    Hab da ein ganz ungutes Gefühl. Selbst wenn alle Wahllokale beobachtet werden würden, und somit die Manipulationsmöglichkeiten dort stark eingeschränkt, so bleibt doch immer noch das Instrument Briefwahl zur Wahlergebnis Kosmetik. Und angebliche 25% Briefwähler, soviele wie nie zuvor, lassen dann den notwendigen Spielraum für „Korrekturen“.

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