Bestellerprinzip: Ein Drittel der Makler sieht sich in Existenz bedroht

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Das seit 1. Juni 2015 geltende Bestellerprinzip bei der Mietwohnungsvermittlung bringt etliche Makler in Nöte - manche greifen zu Trick, manche senken die Honorare. (Foto: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Das seit 1. Juni 2015 geltende Bestellerprinzip bei der Mietwohnungsvermittlung bringt etliche Makler in Nöte – manche greifen zu Tricks, manche senken die Honorare. (Foto: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Jeder dritte Makler sieht sich durch die bundesweite Einführung des Bestellerprinzips bei der Maklerprovision im Juni diesen Jahres in seiner beruflichen Existenz bedroht, da er bereits jetzt Umsatzeinbußen von 47 Prozent zu verkraften hat. Das ergab eine Studie von ImmobilienScout24, der „Immobilien Zeitung“ und Immo Media Consult, für die bundesweit 1.136 Makler befragt wurden, darunter 100 aus Berlin.

Seit 1. Juni 2015 gilt: Nur der bezahlt den Makler bei der Vermittlung einer Mietwohnung, der ihn auch tatsächlich beauftragt hat. Zahlreiche Vermieter hatten deshalb angekündigt, künftig auf die Dienste der Makler zu verzichten.

Denn in der Regel haben die Vermieter die Makler beauftragt. Das war bequem und kostete nichts. Bislang wurden die Maklerkosten (im Durchschnitt zwei Nettomonatskaltmieten) auf den künftigen Mieter abgewälzt. Das ist nun verboten und wird mit bis zu 25.000 Euro geahndet.

Trotz der klaren Gesetzeslage wird teils versucht, das Bestellerprinzip zu umgehen und eine versteckte Maklerprovision vom Mieter zu verlangen. Etwa durch Erhebung einer nicht näher begründeten „Aufwandsentschädigung”, „Bearbeitungsgebühr”, „Beratungsgebühr”, „Vertragsgebühr”, „Vertragsabschlussgebühr”, „Übergabegebühr” oder „Mieterwechselgebühr”.

Auch versuchen einige Makler, laut Mieterschutzbund Berlin e.V. aus der Konstanzer Straße 61 in Berlin Wilmersdorf das Gesetz zu umgehen, indem sie Wohnungssuchenden bei einer Wohnungsbesichtigung sagen: „Diese Wohnung ist schon weg, aber ich hätte da noch eine andere. Dafür müssten Sie mir aber einen Wohnungssuchauftrag erteilen.“

Doch wenn herauskommt, dass für die andere Wohnung bereits vom Vermieter ein Maklerauftrag vorlag, müssten die Makler das Maklerhonorar an den Mieter zurückzahlen und riskierten das Ordnungsgeld von 25.000 Euro. Das gilt auch für die unberechtigten Gebühren.

Als Reaktion auf den Umsatzeinbruch wollen 71 Prozent der befragten Makler nun sparen – vor allem an Marketing- und Werbeausgaben (49,9 Prozent) und beim Personal (29,1 Prozent).

Geteilte Meinungen gibt es hinsichtlich des künftigen Preises der Vermietungsleistung. Während die Hälfte der Makler (48 Prozent) zwei Monatsmieten Provision weiter als angemessen erachten, hält ein knappes Drittel (32 Prozent) eine Monatsmiete für ausreichend. Dementsprechend hat ein vergleichbar großer Teil der Makler (39 Prozent) ihr Honorar für Vermietungen reduziert.

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  1. Letztendlich wird die Zeit zeigen, wie sich das ganze Thema entwickelt. Dennoch, in diesem Bereich musste endlich eine Entscheidung getroffen werden, denn es kann nicht sein, dass die Kosten immer wieder seitens der Mieter zu zahlen sind.

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