In der Nacht vom 20. zum 21. November 2015 machten vier betrunkene Männer die Straßen von Berlin unsicher. Als falsche Polizisten. Ausgerüstet mit einem Ford Focus, Blaulicht und Polizeikelle vergnügte sich die Gruppe, bis ihre Fahrt in der Modersohnstraße in Friedrichshain gegen 3:15 Uhr ein Ende hatte.
Dummerweise hielt der Beifahrer der Gruppe die Kelle vor die Frontscheibe eines echten Beamtenfahrzeugs. Der Beamte schilderte: „Der Beifahrer der Gruppe hielt uns die Polizeikelle beim Vorbeifahren raus, dabei zeigten alle vier wild in unsere Richtung, ab diesem Zeitpunkt war uns klar, dass sich hier wer einen dreisten Spaß erlaubt.“
Autofahrer betrunken hinterm Steuer.
Die falschen Polizisten konnten die echten Polizisten nicht sofort erkennen, da es sich um Zivilfahnder handelte. Die echten Polizisten fuhren also kurz nach 3 Uhr in der Silvio-Meier-Straße, als sich der Ford mit den falschen Polizisten ihrem Einsatzfahrzeug von hinten mit Blaulicht näherte.
Der Ford-Fahrer fuhr dabei sehr dich auf den Vorausfahrenden auf, gab unentwegt Lichthupe und setzte schließlich zum Überholen an. Beim Vorbeifahren hielt sein Beifahrer den Beamten eine leuchtende Polizeikelle entgegen. Die vier Insassen gestikulierten hierbei wild in Richtung der verdutzen Beamten. Da die Polizisten nun nicht mehr an die Echtheit der Kollegen glaubten, setzten sie den sich schnell entfernenden schwarzen Focus nach.
Am Boxhagener Platz sahen die Beamten, wie der Wagen einen Fußgänger beinahe erfasste, die Insassen den Mann noch beschimpften und dann rücksichtslos weiterfuhr.
Schließlich fand die skrupellose Fahrt in der Modersohnstraße ihr Ende, als mit Hilfe weiterer Polizeistreifen der Fahrer gestoppt werden konnte. Möglicherweise hatten die vier ihre Fahrt mit einer sogenannten Dashcam aufgezeichnet, da die Beamten im Fahrzeug neben der Kelle und einem blauleuchtenden Frontblitzer, auch die Kamera sicherstellten. Bei einer Atemalkoholmessung stellten die Beamten bei dem 33jährigen Fahrer 1,8 Promille fest und brachten ihn deshalb zur Blutentnahme.
Zwei seiner 28 bis 30 Jahre alten Begleiter konnten gehen, während sich sein 30-jähriger Beifahrer wegen Amtsanmaßung einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen musste. Das Fahrzeug war nicht versichert. Deshalb muss sich der Fahrer unter anderem neben Nötigung, Verkehrsgefährdung auch wegen fehlender Pflichtversicherung verantworten.