Bundesnetzagentur: Eltern dürfen Kinder nicht abhören

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Die Bundesnetzagentur hat Eltern dringend dazu aufgefordert, Kinderuhren mit Abhörfunktion zu zerstören. Schon der Besitz solcher Uhren, mit denen man die sein Kind abhören kann, sei in Deutschland strafbar.

Die Bundesnetzagentur sagt, dass Eltern ihre Kinder nicht mithilfe von Uhren abhören dürfen.
Die Bundesnetzagentur sagt, dass Eltern ihre Kinder nicht mithilfe von Uhren abhören dürfen.

Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern können diese Uhren dazu nutzen, die Umgebung des Kindes abzuhören, sagte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.

„Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt“, zitiert ihn die FAZ. Eine solche Abhörfunktion sei aber in Deutschland verboten.

Die Uhren sind speziell für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren konzipiert. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur kann man mithilfe einer App auslösen, dass die Uhr eine angegebene Telefonnummer anruft.

Auf der angerufenen Telefonnummer kann man dann die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung abhören. Der Träger der Uhr, also etwa das Kind im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren, bemerkt davon nichts.

Die Bundesnetzagentur rät nun aber den Eltern, dass sie derartige Uhren unschädlich machen sollten. Zudem sollten sie einen Nachweis der erfolgten Zerstörung aufbewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Abhör-Uhr sei in Deutschland strafbar.

Aus den gleichen Gründen hatte die Behörde bereits Anfang dieses Jahres die Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr gezogen. Auch mit deren Hilfe konnte man unbemerkt die Gespräche und die Umgebung des Kindes aufnehmen und an die Eltern weiterleiten.

Sendeanlagen sind verboten, wenn sie dazu geeignet sind, das gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, etwa mit getarnten Geräten. Smartphones gelten nicht getarnt und sind daher legal, auch wenn sie ebenfalls zum Abhören verwendet werden können.

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14 KOMMENTARE

  1. Lasst Euch doch einmal von einem Facharzt richtig untersuchen, da muss etwas im Gehirn verstopft sein. Finger weg von den Familien solange keine. strafbare Handlung nachweisbar ist.

  2. Das sind ja echte Probleme. Haben wir keine anderen? Vielleicht sollten man diese Uhren eher verwenden als unsere Fußfesseln. Evtl. klappt es ja dann.

  3. Die Uhren werden zum abhören von Lehrern im Unterricht benutzt. Und das ist verboten. Warum? Was erzählen die Lehrer den Kindern, was deren Eltern nicht hören dürfen? Oder was geschieht in den Klassenzimmern, was nicht nach außen dringen darf?

  4. Sollten kostenlos an Moslems verteilt werden, dann könnten wir hören was und wo sie Anschläge planen. Dann könnten wir Poller sparen.

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