Deutschland zahlte 140.000 Toten eine Rente

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Die Deutsche Rentenversicherung zahlte im vergangenen Jahr rund 140.000 Verstorbenen eine Rente aus. Insgesamt geht es immerhin um 780 Millionen Euro. Doch das Problem kann auch in Zukunft nicht behoben werden.

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Im letzten Jahr erhielten 140.000 Tote in Deutschland eine Rente.

Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Rentenversicherung in rund 140.000 Fällen Renten an Tote ausgezahlt. Dieses Geld holt sie sich in jedem Fall zurück, zur Not auch etwa vom Vermieter des Verstorbenen.

Im Durchschnitt erhielten die Verstorbenen im vergangenen Jahr eine Summe von 780 Euro, berichtet die WirtschaftsWoche. Insgesamt zahlte die Deutsche Rentenversicherung 109 Millionen Euro an Tote aus. Das entspricht rund 0,5 Prozent aller monatlichen Rentenzahlungen in Deutschland.

Da der Anspruch auf Rentenzahlung nach dem Sterbemonat erlischt, erhält die Deutsche Rentenversicherung eigentlich zeitnah Informationen über Sterbefälle, etwa von den Meldebehörden, von den Bestattern oder von Angehörigen. Auch werden die Sterbedaten automatisch mit anderen Ländern abgeglichen.

Darum zahlt die Deutsche Rentenversicherung Geld an Tote

Dennoch lassen sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ungerechtfertigte Zahlungen nicht immer vermeiden. Dies geschieht etwa dann, wenn die Behörde weniger als drei Tage vor dem Zahltermin vom Tod des Rentners erfährt. Dann ist sie nicht mehr in der Lage, die Zahlung zu stoppen.

In solchen Fällen muss eigentlich die Bank das fälschlich überwiesene Geld zurücküberweisen. Wenn das Guthaben auf dem Konto des Toten dafür nicht reichen sollte, so müssen diejenigen zahlen, die das Geld ausgegeben oder es empfangen haben.

Dabei können sogar unbeteiligte Dritte zur Kasse gebeten werden. Das kann auch der Vermieter oder ein Stromversorger sein. Doch wer von diesen Dritten als erstes Geld an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen muss, ist nicht geregelt.

In solchen Fällen entscheidet die Rentenversicherung „im Interesse der Versichertengemeinschaft im Einzelfall nach Zweckmäßigkeit“, an wen sie sich zuerst richtet: an den Empfänger des Geldes, an die Erben oder an denjenigen richtet, der eine Zahlung von dem Konto ausgeführt hat.

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31 KOMMENTARE

  1. Das sind unsere Politiker. Eine Lachnummer nach der anderen. Das sind unsere Ausländer die von uns Rente bekommen in ihrem Land. Darum fällt es den Hirnies. Nicht auf. Wenn wir mal nicht rechtzeitig unsere steuern zahlen oder ein Strafzettel droht man mit zwangshaft. Was passiert mit soviel Dummheit bestimmt nichts. Im Endeffekt zahlen wir.

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