Drei Osteuropäer haben zwei Kilogramm Crystal in einer Reinheit von 75 Prozent und einem Marktwert von 200.000 Euro in Klimageräten für den Haushalt und für Autos versteckt und nach Deutschland geschmuggelt. Die Menge hätte für 20.000 Konsumenteneinheiten gereicht. Die Droge macht laut einem Bericht von Ferry House Menschen zu wilden Tieren.
Wegen des Besitzes von 0,6 Gramm Crystal Meth hatte die Berliner Staatsanwaltschaft den Grünenpolitiker Volker Beck (55) im März 2016 zur Zahlung von 7.000 Euro verdonnert, nachdem der Bundestag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hatte, wie Berlin Journal berichtete.
Doch als die Schmuggler und Händler das Rauschgift in einem Straßencafé in Weiden (Oberpfalz in Bayern) unaufgefordert und ohne Bezahlung einem vermeintlichen Zuhälter anboten und damit angaben, die Schmuggelware gleich im hinter dem Lokal geparkten Wagen dabeizuhaben, ahnten sie nicht, dass der angesprochene Kunde ein getarnter Zollbeamter war. Der verdeckte Ermittler, ein V-Mann der Soko Crystal des Zollfahnungsamtes München, ließ die Bande hochgehen.
Zu seinem Schutz und zum Schutz seiner türkischen Kontaktleute aus der Drogenszene mussten er und andere Zeugen hinter einer Milchglaswand oder in einem audiovisuellen Vernehmungsgraum am Oberlandesgericht Nürnberg unter akustischer und optischer Abschirmung aussagen.
Am 21. April 2016 ging beim Landgericht Weiden nach aufwendiger Beweisführung die Hauptverhandlung gegen die drei Schmuggler beziehungsweise Händler von Rauschgift zu Ende.
Gegen den angeklagten 49jährigen Serben und den 55jährigen Slowaken verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von jeweils elf Jahren. Gegen den 46jährigen Tschechen lautete das Urteil auf zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Verteidigung forderte mildere Strafen
Die Verteidiger hatten sich für deutlich mildere Strafen beziehungsweise für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Ihrer Meinung nach sei die Tat von den V-Leuten provoziert worden.
Dem widersprach der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Rauschgiftgeschäfte seitens der Ermittlungsbehörden nicht provoziert worden waren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
„Gerade bei derart skrupellos und konspirativ agierenden Tätern sind sowohl unter besonderem Schutz stehende Gewährspersonen, aber auch nicht öffentlich in Erscheinung tretende Ermittler unabdingbar. Ohne diese Instrumentarien wäre dieses Ergebnis wohl nicht zu erzielen gewesen!“, so Jürgen Thiel, Sachgebietsleiter Rauschgiftschmuggelbekämpfung beim Zollfahndungsamt München.
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