Deutschland braucht zu lange, um Asylbewerber in das EU-Ersteintrittsland zurückzuschieben. Daher dürfen die Migranten entsprechend den Dublin-Regeln in Deutschland bleiben. So hat es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.
Ein Iraner stellte Anfang 2015 in Deutschland einen Asylantrag. Doch beim Abgleich seiner Fingerabdrücke kam heraus, dass er zuvor bereits in Ungarn einen Asylantrag gestellt hatte. Daraufhin ordnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Abschiebung nach Ungarn an.
Deutschland ignoriert die Dublin-Regeln
Ungarn war zunächst auch bereit, den Iraner gemäß der Dublin-Verordnung wieder aufzunehmen und seinen Asylantrag in Ungarn zu bearbeiten. Doch nach der Dublin-Regelung hätte die Rückführung nach Ungarn innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen. Diese Frist ließ Deutschland verstreichen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war nicht in der Lage, den Iraner innerhalb von sechs Monaten nach Ungarn zurückzuschicken – trotz der klaren Regelung in der Dublin-Verordnung. Und inzwischen ist Ungarn nicht mehr verpflichtet und auch nicht mehr bereit, den Iraner aufzunehmen.
Bundesverwaltungsgericht gibt dem Iraner Recht
Daraufhin zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Trier und klagte gegen seine Abschiebung. Seiner Auffassung nach ist jetzt Deutschland dazu verpflichtet, ihn aufzunehmen, weil es die Frist von sechs Monaten verpasst hat. Doch die Klage des Iraners hatte beim Verwaltungsgericht Trier keinen Erfolg.
Am Mittwoch hat nun aber das Bundesverwaltungsgericht dem Iraner in letzter Instanz Recht gegeben. Nach Ablauf der Überstellungsfrist sei die Zuständigkeit für das Asylverfahren von Ungarn auf Deutschland übergegangen, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Uwe-Dietmar Berlit.
Dies gelte vor allem dann, wenn der Drittstaat sich mittlerweile weigere, den Asylbewerber zurückzunehmen. Denn genau das solle durch die Dublin-Verordnung ja vermieden werden, dass sich kein EU-Mitgliedsstaat für einen Flüchtling zuständig fühl, zitiert FOCUS den Richter.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist überlastet
Der Fall des Iraners zeigt erneut, wie unfähig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge agiert. Diese Unfähigkeit trägt dazu bei, die Dublin-Verordnung faktisch zu unterlaufen. Denn nach der Dublin-Verordnung müssten eigentlich die EU-Grenzstaaten den Großteil der Migranten bearbeiten.
Aufgrund des großen Andrangs macht die Bundesregierung bei syrischen Asylbewerbern vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Dieses besagt, dass ein Staat einen Asylbewerber nicht in den EU-Ersteintrittsland zurückschicken muss, sondern das Asylverfahren selbst übernehmen kann.
Gibt es irgendetwas, dass „Deutschland“ (die Konsensverbrecher in Amt und „Wuerden“) nicht zum Schaden Deutschlands nutzen?
Selbst Worte, die Deutschland und der geschichtlichen Wahrheit nutzen, werden als „Volksverhetzung“ verfolgt.
DEREN BRD ist der Feindstaat auf deutschem Boden.
Deren „Bundesrepublik“ ist NICHT reformierbar und muss sterben, wenn Deutschland leben will!
Mit solchen bewussten Tricks werden wir alle weiter verarscht und Merkel zieht weiter ihre Schlepperpläne durch !!!
entweder ist das eine unglaubliche Schlamperei oder es interessiert die maßgeblichen Stellen einfach nicht. Konsequenzen drohen ja den zuständigen Bearbeitern offensichtlich nicht.
Eine Schlamperei ohne gleichen. Unglaublich. War doch aber vorauszusehen, dass bei der Massenzuwanderung unsere Behörden überfordert sind. Dank an Frau Merkel.
Die machen nicht nur bei Syrern vom Sebsteintrittsrecht Gebrauch, sondern bei JEDEM, der unter Entsorgung seiner Papiere illegal über die Grenze kam.
Keine Papiere und Tschüss !!
Ich sag ja, BANANENREPUBLIK!!!!!!!!!
Kann das alles nicht mehr hören und sehen, da bekommt man die Wut.
das ist doch so gewollt
alles schlafmützen in unserer regierung
Merkel die Rassistin gegen Deutschland uns Dem Volk
was sonst erwartet ihr von dieser kackregierung
Nicht Deutschland!!!!!!! Merkel und Co!!!!!
Das ist ja auch das Ziel!
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