Ismet D. (41, Inhaber einer Weddinger Fassaden-Dämmfirma) alias der „Emir von Wedding“ und sein Weisenratspräsident und Finanzbeschaffer Emin F. (44, angestellter Frisör in Schöneberg, der auch in der Hicret Camii Moschee in Moabit Glaubensbrüdern die Haare schnitt) müssen sich ab dem 8. Januar 2016 als mutmaßliche Unterstützer einer Terrorgruppe vor Gericht verantworten.
Vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts (Staatsschutzsenat) beginnt am 8. Januar 2015 um 9:00 Uhr im Saal 701 des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin, die Hauptverhandlung gegen die beiden türkischen Staatsangehörigen und mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung “Junud al-Sham“ (“Die Soldaten Syriens“). Es sind 19 Fortsetzungstermine bis zum 11. März 2016 festgesetzt worden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen betrieb der Beschuldigte Ismet D. gemeinsam mit dem Beschuldigten Emin F. unter dem Deckmantel eines Berliner Moscheevereins, dem Jugend- und Familienberatungs- und Bildungszentrums e.V. Fussilet 33 e.V. aus der Reinickendorfer Straße 30 in Gesundbrunnen, ein Netzwerk, über das sie die in Syrien agierende terroristische Vereinigung „Junud Al-Sham“ unterstützten.
Am 17. Januar 2015 wurden Ismet D. und Emin F. nach einer Razzia unter anderem in der Hicret Camii Moschee in der Perleberger Straße in Moabit festgenommen
Ismet D. und Emin F. sollen im Zeitraum von Juni 2013 bis November 2014 den bewaffneten Kampf der „Junud al-Sham“ durch Geldzahlungen, die Beschaffung von technischem Gerät und organisatorische Hilfestellung gefördert haben.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat am 6. November 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen Ismet D. Emin F. erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, in neun Fällen die terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 i.V.m. § 129b Abs. 1 StGB) und davon in acht Fällen gleichzeitig eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die einer fundamentalistisch-islamistischen Weltanschauung unterliegenden Angeschuldigten förderten im Zeitraum von Juni 2013 bis November 2014 den bewaffneten Kampf der „Junud al-Sham“, indem sie es Glaubensbrüdern durch organisatorische Hilfestellung und die Zuwendung von Geldbeträgen ermöglichten, sich auf Seiten der Vereinigung am syrischen Bürgerkrieg zu beteiligen. Außerdem ließen sie der „Junud al-Sham“ technisches Gerät und Geld zukommen.
Im Einzelnen veranlasste Emin F. in Abstimmung mit Ismet D. insgesamt in sieben Fällen Geldüberweisungen in einer Gesamthöhe von 7.750 Euro an die „Junud al-Sham“. Außerdem ermöglichten beide Angeschuldigten bei einer Gelegenheit insgesamt vier Personen tschetschenischer Herkunft, sich an den Kampfhandlungen auf Seiten der Organisation in Syrien zu beteiligen, indem sie deren Flugtickets in die Türkei finanzierten und diese bis dorthin begleiteten. Dabei ließen sie zusätzlich der Vereinigung Gerätschaften für den Einsatz bei Kampfhandlungen zukommen. In einem weiteren Fall wurde die Beschaffung von solchen Ausrüstungsgegenständen zumindest zugesagt.
Die ausländische terroristische Vereinigung Junud Al-Sham (Soldaten Syriens) ist eine radikal-islamistische Organisation, die medial erstmals im Sommer 2013 in Erscheinung getreten ist.
Ihr Ziel ist es, den syrischen Machthaber Assad zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dies versucht sie durch militärische Operationen zu erreichen, wobei sie zum Teil mit anderen terroristischen Gruppierungen kooperiert. Unter anderem beteiligte sie sich im Februar 2014 gemeinsam mit der Jabhat Al-Nusra an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo. Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der Junud Al-Sham ist nicht bekannt, sie wird aber derzeit auf mehrere Hundert geschätzt.
Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt. Am 26. Juni 2015 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen und in der Folge beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs neue Haftbefehle gegen die Beschuldigten erwirkt.
Ismet D. stammt aus Mersin in der Türkei, lebt seit 15 Jahren in Deutschland und hat mit seiner Frau Sema D. drei Töchter (4, 7, 13) und einen Sohn (10).
Wie die B.Z. erfuhr, predigte der Kurde als Imam (nach seiner Verhaftung am 17. Januar 2015 soll Murad Atajew in seine Fußstapfen getreten sein) regelmäßig in der Hicret Camii-Moschee in der Perleberger Straße. Hier soll er beim „Islamunterricht“ (immer donnerstags) seine Gruppe radikalisiert und auf die Teilnahme am Dschihad im syrischen Bürgerkriegsgebiet vorbereitet haben. Auch die Moschee durchsuchten die Spezialkräfte schon mehrfach.
Den Tipp auf das Netzwerk von Ismet D. soll die in Berlin lebende Witwe eines getöteten IS-Kämpfers aus Aserbaidshan gegeben haben – aus Rache. Denn ihr Mann war vom „Emir“ angeworben worden.
Selbst die Baufirma von Ismet D. soll dem Rekrutieren künftiger IS-Kämpfer gedient haben. Ein Mitarbeiter war der inhaftierte Syrien-Rückkehrer Murat S. (41). Ihm besorgte er gleich nach der Heimkehr einen Baustellen-Job.
Es sind nicht alle Moslems Terroristen, aber alle Terroristen sind Moslems
Einzelfall
Scherz
Einzelfall? ??????
Viel zu spät. Baaahhhh
ist er und sein Clan straffällig geworden so fort abschieben die da oben sollten mal nach denken überall in einer groß Stadt an fast jeder ecke türkische Kultur Häuser oder Teestuben möchte nicht wissen was da abgeht
Hängt ihn an seinem Bart auf
Sippenhaft für solche Familien! Baut einer Mist, gehen alle ins Land ihrer Väter zurück! Kriminelle haben wir selber genug!
Früher hätte man gesagt alle in einen sack und mit dem knüppel drauf du triffst immer den richtigen
Also der Frisör ist auf jeden Fall en Kandidat fürs Gefängnis!
So läuft das schon seit Jahren und alle politischen Deppen halten die Schnauze. Jegliche Kritik wird abgeschmettert.
1.) deutsche Staatsbürgerschaft entziehen (sofern vorhanden) 2.) ausweisen bzw. abschieben
Es gibt keinen Staat Deutsch.
Also warum Abschieben.
Die Muslime haben doch narrenfreiheit hier.
Da sprach der Scheich zum Emir: jetzt bleiben wir oder dann gehn wir. Dann sprach der Emir zum Scheich: wir bleiben und dann gehn wir gleich.
Beizeiten wird sich der syrische Sicherheitsdienst dem Emir aus dem Roten Wedding annehmen. Wenn, man das mal nicht vor Ort direkt erledigt, gibts mal eine lange Hand und eine spezial Abreibung von Onkel Maher A.
bei unserer Justiz hat er nichts zu befürchten .
Eine gute Meldung wäre: er kostet Deutschland keinen Cent mehr, er ist im Knast verstorben.
Noch ein Hausbursche für eure fette Amihörige Politsau Merkel
Oh Gott voll die Terroristen
Bei unserer Justiz kommt doch dabei wieder nix bei rum
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