Enteignungen in Berlin – Die Befürworter des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ fragen sich: Wann geht es los? Das Abgeordnetenhaus in Berlin ist bisher zurückhaltend, doch eine Expertenkommission hält die Enteignungen von Wohnungskonzernen – wie die Deutsche Wohnen – grundsätzlich für möglich.
Enteignungen in Berlin – der Volksentscheid
Rückblick: Die Berliner Bevölkerung taitt im September 2021 zum Volksentscheid an. Es ging um die Frage: Enteignungen in Berlin von Wohnungsunternehmen. Sollen nach dem Willen der Berliner Bürger die „großen Wohnungsunternehmen“ enteignet werden? Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hatte Erfolg. Mehr als eine Million Wahlberechtigter Berliner gaben ihre Stimme ab. Über 59 Prozent der gültigen Stimmen votierten für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. Mehr als 40 Prozent lehnten das Vorhaben ab.
Der Senat in Berlin hat somit den Auftrag, eine Umsetzung der Enteignungen in Berlin zu prüfen. Die Abstimmung hatte zum Inhalt, ob Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung enteignet werden sollen.
Enteignungen in Berlin – Artikel 15 des Grundgesetzes
Klaus Lederer – Die Linke: „Das Grundgesetz lässt die Vergesellschaftung von Grund und Boden zu. Da Artikel 15 des Grundgesetzes aber noch nie angewendet wurde, ist eine sehr gründliche Arbeit an solch einem Gesetzentwurf nötig, um einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung wenig Angriffsfläche zu bieten.“
Enteignungen in Berlin – 240.000 Wohnungen
Die Initiative setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“, also gegen eine Milliardenentschädigung – aber unter Verkehrswert – zu enteignen. Rund 240.000 Wohnungen in der Hauptstadt Berlin sollen danach in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.
Die Ziele des Volksentscheids
Michael Schick, Präsident, Immobilienverband Deutschland (IVD) sagte zum Volksentscheid: „Die Ziele des Volksentscheids können nicht verfassungskonform in ein Gesetz überführt werden. Die Initiative verstößt aus Sicht des IVD gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung. Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes lässt sich ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen. Zudem hat das Land Berlin aus Sicht des IVD dazu keine Gesetzgebungskompetenz.“
Expertenkommision prüft Enteignungen in Berlin
Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission hat jetzt – 14 Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin einen vorläufigen Bericht vorgelegt – die Berliner Morgenpost berichtete darüber. Die Experten halten Enteignungen in Berlin von großen Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich, sehen aber noch viele offene Fragen. Das geht aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht hervor, der durch Recherchen der Berliner Morgenpost bekannt wurde.
Vergesellschaftung von Grund und Boden
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wird in dem vorliegenden Papier „.. die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte ‚konkurrierende Gesetzgebung‘ zwischen Bund und Ländern fallen. Doch da der Bund davon bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln“.
Expertenkommision berät über Entschädigung
Die ehemailge Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat die Leitung der Expertenkommission und lässt zur Zeit prüfen, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Ein Entgültiges Ergebnis wird im April 2023 erwartet.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wertete die Zwischenergebnisse der Expertenkommission als „grünes Licht für die Enteignung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne„, erklärte Sprecherin Isabella Rogner.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im RBB-Inforadio darauf hin, dass es sich nur um einen Zwischenbericht handele und noch vieles ungeklärt sei.
Wer soll Enteignet werden
Nicht geklärt ist zudem, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer enteignet werden soll und wer nicht. Betroffen von einer Vergesellschaftung wären zirka ein Dutzend Berliner Unternehmen – unter anderem die Deutsche Wohnen und Vonovia – mit insgesamt mehr als 240.000 Mietwohnungen.
(AH)