Im Dezember hatte Omar A. in einem Fernbus Mitreisende angegriffen und verletzt. Einem Opfer zerschnitt er mit einem Teppich-Cutter das Gesicht. Dem Gericht tischte der Syrer dann auch noch dreiste Lügen auf.
Am 21. Dezember 2015 abends auf der A 10 nahe Michendorf saß Omar A. (20), ein Asylbewerber aus Syrien, in einem vollbesetzten Fernbus vom Berliner ZOB nach Mailand. Im Bus waren auch viele Italiener auf dem Weg in den Weihnachtsurlaub.
Omar A. hingegen wollte nur bis Leipzig zu einem Freund. Er hatte Alkohol getrunken und Haschisch genommen. Auf seinem Handy sah er sich ein Gewaltvideo an. Das beschlagnahmte Handy zeigte später, dass es sich um ein Gewalt verherrlichendes Rap-Video handelte.
Der Bus war noch nicht lange unterwegs, als der Syrer plötzlich auf einen schlafenden Familienvater vor ihm mit der Faust eindrosch. „Es gab keinen Angriff seitens des Mannes. Der Mann hat vor sich hingedöst“, zitiert die B.Z. die Richterin.
Im Prozess hatte der Angeklagte behauptet, dass der Mann vor ihm laut telefoniert habe, was ihn gestört habe. Daher habe er an dessen Rückenlehne gerüttelt. Und dann sei das Ganze eskaliert. Doch das war offensichtlich dreist gelogen.
Als der Sitznachbar des Syrers den Angriff bemerkte, mischte er sich ein. Doch auch auf ihn Schlug der Syrer mit der Faust ein. Einem Italiener (54) zerschnitt er mit einem Cutter-Messer das Gesicht. Ein weiterer Italiener (55) musste sich zum Schutz vor mitreisende Kinder stellen.
Der Angeklagte behauptete im Prozess: „Ich verstand nichts, habe Panik bekommen und gerufen: ‚Allah, sie bringen mich um.‘“ Aus Angst habe er dann sein Cutter-Messer aus dem Rucksack geholt. Doch für Richterin ist dies „eine Schutzbehauptung ohne Wahrheitsgehalt“.
Auch die Staatsanwältin sagte zu dem Syrer: „Niemand hatte sie mit Blicken und Worten provoziert oder gar angegriffen.“ In Wahrheit habe der Angeklagte auf Arabisch „Allah, ich fick deine Mutter gerufen.“ Die Reisenden fürchteten daher einen islamistischen Terroranschlag.
Der 54-jährige Italiener ist heute durch eine 15 Zentimeter lange, quer über die linke Wange verlaufende Narbe entstellt. Zudem hat er seitdem aufgrund seelischer Beeinträchtigung seinen Job verloren.
Die Richterin sagte zu dem Syrer: „Sie haben den Mann vorsätzlich und bewusst verletzt.“ Das Berliner Landgericht verurteilte den syrischen Asylbewerber wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
1 mal Schwedentrunk von der Wutz
Woher der das Geld für die Drogen wohl hatte? Scheint auf staatlicher Seite keinen zu interessieren.
2.5 Jahre? Urlaub auf Staatskosten, Unglaublich. Mindestens 10 Jahre wären angemessen gewesen.
Nur zweieinhalb Jahre?
Mindestens 10 Jahre.
Aber das ist auch scheiße, weil er ja dann 10 Jahre dem Steuerzahler zur Last liegt.
Einfach in den nächsten Flieger und zurück in seine Heimat.
Dort darf er dann allen die Gesichter zerschneiden
Raus mit Omar !!
hätte er das Gericht nicht angelogen, wäre er wohl mit einer Ermahnung davon gekommen
Muss Rechtsradikaler sein. Unsere Gäste wissen alle, wie man sich benimmt.
Was für ein hartes Urteil.
Lachhafte Bestrafung.
Arbeitslager
Mal eine Richterin, die zumindest ein Urteil fällt und Gefängnis als Strafmaß verhängt. Jedoch denke ich, dass die Gefängnisstrafe zu gering ist.
Mal eine Richterin, die zumindest ein Urteil fällt und Gefängnis als Strafmaß verhängt. Jedoch denke ich, dass die Gefängnisstrafe zu gering ist.
Über seinem Land als Luftfracht abwerfen.
Das ist alles zwei und ein halbes Jahr? Hoffe doch das der Kerl hinterher ausgewiesen wird und zwar auf altpreußisch mit Willkommen und Abschied!
Raus mit ihm aus Deutschland.
Zweieinhalb Jahre.
Und beim nächsten Verbrechen bekommt er dann von der Presse das übliche Label „der polizeibekannte Täter“. 😀
er hat Allah ich fick deine Mutter gerufen… ? ich hoffe das er seine mutter gemeint hat …widerlich…
War ja nicht das Gesicht der Richter_In, welches zerschnitten wurde.
Ja Muttis Fachkräfte sind einfach nicht ersetzbar.
Zweieinhalb Jahre sind doch wohl ein Witz, oder?
Diese Teppichmesser kommen bei Anhängern einer ganz bestimmten religiösen Ideologie immer mehr in Mode. Zum einen sind sie durch die versenkbare Klinge hosentaschenfreundlich, zum zweiten gelten sie nicht als Waffen, sondern als Werkzeuge. Angriffe mit solchen Instrumenten sind meist immer gegen den Hals oder das Gesicht des Opfers gerichtet.
Arbeitslager Sibirien!
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