Geldstrafe für Facebook-Hetze gegen Claudia Roth

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Ein Berliner Gericht hat den 57-jährigen Andreas M. zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro verurteilt. Er soll bei Facebook gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth gehetzt haben.

Claudia Roth Facebook-Hetze Richard Gere
Claudia Roth erhielt letzte Woche in Berlin Besuch von ihrem Tibet-Mitstreiter und Schauspieler Richard Gere. (Screenshot: YouTube)

Am Dienstag hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den 57-jährigen Andreas M. wegen Beleidigung der Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro verurteilt. Der Mann kann das noch nicht rechtskräftige Urteil anfechten.

Das Verfahren war nicht etwa von Claudia Roth, sondern von einem Zeugen angestrengt worden, der zur Verhandlung vorgeladen war. Er hatte die beleidigenden Äußerungen auf Facebook entdeckt und zur Anzeige gebracht.

Das Gericht verhängte nun eine Gesamtstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je zwölf Euro wegen Beleidigung in zwei Fällen. Der mutmaßliche Facebook-Hetzer war dem Verfahren „ohne ausreichende Entschuldigung“ ferngeblieben, zitiert die F.A.Z. die Richterin.

Der 57-jährige Angeklagte soll sich im Herbst 2015 auf seiner Facebook-Seite über die Bundestagsvizepräsidentin geäußert haben. Nach Angaben des Zeugen hatte Andreas M. die Grünen-Politikerin als „linksfaschistische Sau“ bezeichnet.

Nach Gerichtsangaben hatte sich der Angeklagte zudem dafür ausgesprochen, Claudia Roth „aufzuhängen“. Allerdings wurde der Vorwurf des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten vom Gericht nicht weiter verfolgt.

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81 KOMMENTARE

    • Ruhig stellen nicht… Mass und Ziel kennen bei einem Post sollte man doch…. ich atme erst tief durch und schreibe später… Meinung kundtun aber mit klaren Worten. Kann man auch besser mit überzeugen … wenn einer wirklich Einsicht gewinnt…. die meisten haben noch Angst….

  1. Hat die eigentlich jemals irgendwer wegen Volksverhetzung zur Rechenschaft gezogen als die in Hannover hinter einem Plakat mit der Aufschrift „Deutschland verrecke“ hinterher marschiert ist? Nein……Pfui !!!

  2. Unsere Gerichte spinnen. Aber Mörder und Vergewaltiger bekommen Bewährung?!
    Der soll das ja anfechten. Die Frau Roth muss als öffentliche Person einiges abkönnen.

  3. Wollen wir für Andreas spenden? Er hat im Prinzip nur seine Meinung gesagt und die ist ja nicht so falsch! Übrigens; Von dem Gere schaue ich mir keinen Film mehr an!

  4. Kann man die überhaupt beleidigen ? Wer glaubt mir denn, wenn ich sage: Frau Roth sieht blendend aus, redet nur geistig hochstehend, hält immer Wort – und tritt für die Interessen unseres Volkes ein. Und ist dafür die beliebteste Politikerin…

  5. Ich kann Frau Roth nicht ausstehen! Für mich ist sie eine arbeitsscheue, staatsschmarotzende und abgehobene Person, die ich nicht respektieren kann.
    Aber zu sagen das man sie aufhängen solle, geht zu weit! Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

  6. Heute wurde in Berlin ein Pakistanischer Vergewaltiger eines Kindes frei gesprochen, die Justiz spielt zeit längerem total verrückt. Das sind alles Urteile, da kann man sich nur mit Grausen abwenden. Angeblich im Namen des Volkes. Diesen blöden und verlogenen Spruch könne die auch bald abschaffen. Ich glaube Deutschland zerlegt sich bald selber. Aber C. Roth darf hinter einem Schild nachlaufen auf dem “ Deutschland verrecke “ stand.

  7. Ich denke, der Standort des Gerichts Berlin-Tiergarten ist ausreichend. Es ist schon etwas merkwürdig, dass ein Zeuge aufgrund eines Kommentars bei FB die Anzeige gestellt hatte. Braucht Frau Claudia Roth jetzt schon Spitzel ? Das glaube ich allerdings nicht. Das jemand bei dieser Art von Möchtegernpokitik nicht ruhig bleiben kann, ist schon verständlich.

  8. Es war einmal …

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    • Stimmt leider. Die noch Regierenden und andere Anhängsel hanen die Deutsche Gesellschaft gespalten. Wo kommt der permamente Dissenz her ?? In Rumänien geht man mittlerweile auf die Strasse. Frankreich folgt.

  9. Unabhängig von diesem Urteil. Wir haben hier in Deutschland ein Problem mit der Gewaltenteilung und somit ein ganz großes Problem mit der Rechtsprechung. Bei Staatsanwälten weiß man, dass sie weisungsgebunden, also politisch gesteuert, handeln müssen. Bei Richtern hat man immer geglaubt sie seien unabhängig in ihrer Urteilsfindung. Das stimmt nicht…

    Einst ließ es die Bundeskanzlerin deutlich aussprechen: „Wir wählen eine Regierung. Und diese Regierung sowie die ihr angeschlossenen Behörden, von der Polizei bis zur Richterin, sind allein berechtigt, Gewalt auszuüben“

    Die deutschen Gerichte sind demnach „der Regierung angeschlossene Behörden“.

    „Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.“

    Der zweite Teil der Aussage ist korrekt. Er behandelt eine Rechtsfrage und gibt wieder, was nach dem Grundgesetz sein soll. Der erste Teil hingegen ist als Tatsachenfeststellung formuliert und insoweit unkorrekt. Die Aussage „Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt“ behauptet eine nicht nur verfassungsrechtliche, sondern darüber hinaus auch tatsächliche Aufteilung der staatlichen Gewalt in drei Gewalten und damit die Existenz eines organisatorischen Zustandes, der in Deutschland zu keiner Zeit verwirklicht worden ist.

    Noch Fragen zur deutschen Rechtsprechung…???

    Allein das Bundesverfassungsgericht verwaltet sich selbst. Nach seiner Konstituierung hatte aber selbst dieses Gericht um seinen von der Regierungsgewalt unabhängigen Status zu kämpfen…Zeit für Veränderung…

  10. Man sieht das Deutsche ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr haben.
    Im Gegenzug ist der Kindesmissbrauch schon in Deutschland zur Normalität geworden wie im letzten Skandal Urteil in Berlin wo ein Asylant ein Kind missbrauchte und der Vater von der Polizei erschossen wurde.
    Aber wenn die Grünen den Inzest-Paragrafen abschaffen wollen….kann man verstehen das die Meinungsfreiheit auch abgeschafft werden soll meiner Meinung nach…!!!!!

  11. Ich ärgere mich GRÜN wenn ich die ROTH sehe.
    An alle DUMPFBACKEN die „GRÜN“ wählen, habe ich eine Frage:
    Was ist grüner als GRÜN?
    Es ist ein Eimer voll Scheiße die die ROTH vor die Tür DEUTSCHLAND auskippt.
    Doch ich meine: In Deutschland stinkt es gewaltig, da kommt es auf einen Eimer Scheiße schon nicht mehr an.
    Ich wähle die AFD damit wir die Scheiße aus DEUTSCHLAND entfernen können.

  12. die grünen dürfen kiffen und sex mit kindern in der familie ungestraft fordern, und wenn man seine meinung mitteilt ist das hetze und beleidigung. das nennt sich dann meinungsfreiheit.

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