Immer mehr Berliner beantragen den Kleinen Waffenschein

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Zur Zeit ausverkauft: die Gaspistole Röhm RG 96 (etwa 134 Euro), ein Nachbau der Heckler & Koch P8 (Standard-Dienstpistole der Bundeswehr). Foto: Youtube/bfgguns
Zur Zeit ausverkauft: die Gaspistole Röhm RG 96 (etwa 134 Euro), ein Nachbau der Heckler & Koch P8, Standard-Dienstpistole der Bundeswehr. (Foto: Youtube/bfgguns)

Die 9 Millimeter Schreckschusspistole Röhm RG 96 (um die 135 Euro) ist zur Zeit ausverkauft. Selbst die Platzhirsche unter den Online-Waffenhändlern wie die Kotte & Zeller GmbH aus Rugendorf in Bayern oder die shoot-club GmbH aus Leipzig Baalsdorf haben den Nachbau der Heckler & Koch P8 (Standard-Dienstpistole der Bundeswehr) nicht auf Lager. Die Röhm RG 96 sei aber nachbestellt.

Die Zahl der Berliner, die ihre Wohnung, ihr Grundstück oder ihre Geschäftsräume nur noch mit einer geladenen Schreckschußwaffe oder Gaspistole verlassen wollen, ist in den letzten Monaten gestiegen.

https://youtu.be/LwF1rjk5vk0

 

Ein Indiz ist der Kleine Waffenschein. Denn zum Mitführen solcher Waffen benötigt man seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes am 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein.

Wie ein Polizeisprecher gegenüber DPA mitteilte, lag die Zahl der ausgestellten Scheine in Berlin bis zum 20. November 2015 bereits bei 636. Im ganzen Vorjahr 2014 wurden dagegen nur 488 Scheine ausgestellt.

Im Land Brandenburg ist das Schutzbedürfnis noch um Längen größer als in Berlin: In Brandenburg gab es in diesem Jahr mehr als 6.800 Anträge.

Allein schon die Namen der Waffen, die von den Originalen oft nicht zu unterscheiden sind, klingen gewaltig: Schreckschuss Pistolen von Browning, Geco, Hämmerli, Heckler & Koch, Gaspistolen von IWG, ME, Reck, Record, Röhm, Signalpistolen von Sig Sauer, Valtro, Walther und die Colt Schreckschussrevolver.

„Offenbar gibt es in der Bevölkerung ein gesunkenes Sicherheitsgefühl und den Eindruck, man müsse seinen Schutz selbst in die Hand nehmen“, sagte Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, gegenüber der WELT.

Gaspistolen knallen laut und Nebeln den Angreifer ordentlich mit Pfeffergas ein. (Foto: Youtube/bfgguns)
Gaspistolen knallen laut und nebeln den Angreifer ordentlich mit Pfeffergas ein. (Foto: Youtube/bfgguns)

„Der Absatz an frei verkäuflichen Verteidigungsmitteln hat sich in diesem Jahr offenbar im Schnitt verdoppelt, einige Händler verkauften auch die vierfache Menge“, berichtet Ingo Meinhard,  Geschäftsführer und Pressesprecher des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) aus Marburg in Hessen nach einer Umfrage unter Waffenhändlern Anfang November 2015 in Deutschland.

„Das persönliche Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung ist extrem gestiegen“, beobachtet Meinhard seit Monaten. „Es geht hier um Angst. Die Leute fragen sich: Bin ich noch sicher? Nach den Anschlägen von Paris hat das noch mal zugenommen.“

Schreckschusspistolen und Schreckschussrevolver feuern im Gegensatz zu einer scharfen Waffe keine Projektile ab, sondern lediglich eine spezielle Schreckschussmunition, die eigens für diese Waffengattung hergestellt wird. Aus dem Lauf strömen unmittelbar nach dem Schuss heiße Gase. In Folge dessen ist eine Schreckschusswaffe sehr gut zur Selbstverteidigung geeignet, denn die Patronen lassen sich beispielsweise mit CS Reizgas (Tränengas) beziehungsweise Pfeffergas füllen.

Der Kleine Waffenschein kostet 50 Euro und gilt unbefristet. Die Genehmigung erteilt die Polizei. Er berechtigt nicht dazu, Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen zu tragen. Die persönliche Eignung des Besitzers soll mindestens alle drei Jahre überprüft werden.

Die Anträge hierfür können bei jedem Polizeiabschnitt entgegengenommen und auch dort wieder abgegeben werden. Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist die Vorlage der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) nicht erforderlich.

Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Diese ist zum Beispiel dann nicht gegeben, wenn Vorstrafen vorliegen oder Alkoholabhängigkeit besteht.

Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss immer auch den “Kleinen Waffenschein” und seinen Personalausweis oder Pass mitführen, ansonsten sind Geldbußen fällig, die bis zu 10.000 Euro betragen können.

Der bloße Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen in den eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt.

Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis angetroffen, dann ist das eine Straftat. Es droht eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren und die Einziehung der Waffe. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings – außer in Notwehr – auch mit dem “Kleinen Waffenschein” verboten. Das gilt auch an Silvester! Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, zum Beispiel für Theater- / Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Für Gas- und Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen (Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig) gilt die Waffenbesitzkarten- und Waffenscheinpflicht.

Aufbewahrung von Waffen

Jeder Waffenbesitzer – also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen – muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter, also zum Beispiel auch Minderjährige, gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen et cetera). Bei Verstößen gegen diese Sicherungspflichten drohen Geldbußen und die Einziehung der Waffen. Vorsätzliche Verstöße gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorschriften können auch als Straftat geahndet werden, wenn dadurch die konkrete Gefahr des Abhandenkommens oder des Zugriffs Dritter verursacht wird.

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen darf  jeder käuflich erwerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Laut Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) würden neben Schreckschusspistolen besonders auch Pfefferspray, das gegen angreifende Tiere eingesetzt werden könne, oder CS-Gas in Spraydosen für Handtaschen und auch Waffen wie Elektroschocker und Armbrüste vermehrt gekauft werden. Der Verband plane derzeit eine repräsentative Umfrage unter seinen 1.100 Mitgliedern, die dann im Januar 2016 veröffentlicht werden soll. Doch der Trend ist eindeutig. Die Deutschen haben Angst und greifen vermehrt zu Waffen.

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24 KOMMENTARE

  1. Es kann doch wohl keiner von uns verlangen,dass wir uns im Härtefall nicht mal verteidigen dürfen!!! Wir steuern auf nenn eventuellen Bürgerkrieg zu!!! Es geht um Unser Land!!!

  2. Ich will nicht alle Flüchtlinge ueber ein Kamm scheren , aber sehr viele benehmen sich wie die letzten Menschen ,was ja von der Politik und Presse gern verschwiegen wird . Wir leben und erleben diese Flüchtlinge jeden Tag und wenn ich erlich bin finde ich es richtig wenn man die Familie und sich schützt……….

  3. Danke Frau Merkel, dass sich viele Menschen in der von Ihnen propagierten bunten Kultur jetzt mit einer Waffe davor schützen müssen. Wie angenehm und angstfrei war doch das leben vor Ihrer geforderten Islamisierung Deutschlands.

    • Merkel sagt doch wir MÜSSEN uns auf mehr Gewalt einstellen. Alternativlos. Warum wir das müssen erklärt sie nicht. Wie angstfrei war erst das Leben in der DDR! Da gab’s auch keine islamischen Viertel oder Clans, die heute, auch vor der geforderten Islamisierung, ganze Stadtteile unter Kontrolle haben.

  4. Die Merkel beschützt lieber die Asylanten anstatt die eigene Bevölkerung. Die Polizei brauchst nicht anrufen die sind restlos überfordert, kein Personal und immer mehr kriminelle Ausländer.

  5. Michael von Lüttwitz zu ddr Zeiten hast dir um sowas keine Gedanken machen müssen. Da hat sich der Erich drum gekümmert. Auch deine Kinder konntest früh raus lassen wenns dunkel wurde kamen sie heim. Kannst heute nicht mehr machen

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