Der Kampf des Senats gegen Mieter wird härter

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Der Berliner Senat hatte Mietern letztes Jahr verboten, ihre Wohnungen etwa im Urlaub unterzuvermieten. Doch im Internet finden sich weiterhin tausende Angebote. Ein Gericht verpflichtet nun erstmals ein Portal, die Daten der Wohnungsinhaber herauszugeben.

Senat gegen Wohnungsinhaber
Erstmals muss in Berlin ein Internetportal Daten von Wohnungsinhabern herausgeben.

Seit Mai letzten Jahres ist es Mietern in Berlin verboten, ihre Wohnungen über Airbnb, 9flats oder andere Portale zu vermieten. Nun müssen die Wohnungen in dieser Zeit laut Gesetz leer stehen. Auf diese Weise kämpft der Berliner Senat nach eigenen Angaben gegen die Wohnungsnot in der Stadt.

Doch trotz dieses Verbots, das noch unter dem schwarz-roten Senat beschlossen worden war, bieten tausende Berliner ihre Unterkünfte auch weiterhin für Reisende an. Die Stadt hat 60 Behördenmitarbeiter im Einsatz, die im Internet nach Angeboten fahnden. Doch sie konnten bisher nur wenig Berliner bestrafen.

Denn wenn der Verdacht besteht, dass bei Airbnb, 9flats oder einem anderen Internetportal eine Ferienwohnung vermietet wird, die laut Gesetz nicht verbietet werden dürfte, dann gelingt es den Behördenmitarbeiter oft nicht, den Namen und die Adresse des Wohnungsinhabers herauszufinden.

Doch am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden, dass ein Internetportal diese Daten herausgeben muss. Der Anbieter vermittelt Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern für kurze Zeiträume. Daher hatte ihn der Bezirk Tempelhof-Schöneberg aufgefordert, die Wohnungsinhaber zu benennen.

Das Bezirksamt hatte zu acht angebotenen Objekten Auskunft über Namen und Anschrift des Wohnungsinhabers und die seit Mai 2016 geschlossenen Mietverträge verlangt, da der Verdacht zweckfremder Nutzung bestehe.

Gegen den Gerichtsbeschluss wehrte sich der Geschäftsführer des Anbieters in einem Eilverfahren. Er wehrte sich mit dem Argument, dass es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handle. Daher sei die Datenerhebung nicht zulässig. Doch das Verwaltungsgericht sah das anders.

Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Herausgabe von Namen und Adressen der Wohnungsinhaber. Die Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt sei besonders ausgeprägt und das Bezirksamt benötige die begehrten Auskünfte, um den Sachverhalt aufzuklären und den möglicherweise rechtswidrigen Zustand zu beenden.

Die Gerichtsentscheidung gilt auch für Großanbieter wie Airbnb. Doch in der Praxis sei es bisher nicht gelungen, Airbnb zur Auskunft zu bewegen, zitiert der Tagesspiegel einen Mitarbeiter des Bezirks Kreuzberg. Laut Senat sind in Berlin vom Verbot im letzten Mai bis Ende des Jahres 4.470 „zweckfremd genutzte Wohnungen“ angeboten worden.

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7 KOMMENTARE

  1. Haben die keine anderen Sorgen, eine Wohnung kann nicht leer stehen. Sonst brechen ausländische Banden ein. Dann muß die Polizei wieder suchen. Danke für die offenen Grenzen.

  2. In München sind ganze Wohnblöcke an arabische Medizintouristen vermietet. Die deutschen Wohnungseigentümer raufen sich schon die Haare. Respektlos,dreckig und frech sollen die Gäste sein.Wir sollten schon etwas Verständnis haben,denn Geld regiert die Welt.

  3. Hier geht es um was grundsätzlich anderes. Was sich da abspielt, ist die erste Stufe von staatlich angeordneter Enteignung!

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