Jugendamt Aschaffenburg zieht wegen Scharia-Ehe mit 14 vor den BGH

2920
48
TEILEN
Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt (Foto: Youtube)
Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt. Das Jugendamt Aschaffenburg zieht gegen einen Legalisierung in Deutschland vor den Bundesgerichtshof (Screenshot: Youtube)

Aus Sorge um das Wohl eines 14jährigen Flüchtlingsmädchens aus Syrien hat die Stadt Aschaffenburg vorgestern (15. Juni 2016) Rechtsbeschwerde gegen die Legalisierung der Heirat des Mädchens mit ihrem 20 Jahren alten Cousin vor dem Bundesgerichtshof eingelegt, der nun entscheiden muss, ob eine islamische Kinder- und Jugendehe unter 16 Jahren nach der Scharia auch in Deutschland gültig ist. Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt.

Als das Flüchtlingspaar im August letzten Jahres nach Aschaffenburg im bayerischen Unterfranken kam, trennte das Amt das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht Aschaffenburg. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.

Das Familiengericht entschied am 7. März 2016 (Aktenzeichen 7 F 2013/15), dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

OLG Bamberg: Ehe mit 14jähriger Syrerin ist legal

Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss am 12. Mai 2016 (Aktenzeichen 2 UF 58/16), weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei. Es lägen auch keine Hinweise auf eine sogenannte Zwangsheirat vor, so dass in diesem Fall auch keine Kindeswohlbelange gegen die Rechtmäßigkeit der Ehe gesprochen hätten.

Die Stadt Aschaffenburg legte nun Beschwerde gegen das Bamberger Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Das OLG Bamberg ließ die Beschwerde zu, weil dem Fall grundsätzliche Bedeutung zukomme.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14-jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel. Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss.“

Der BGH habe sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsalters von mindestens 16 Jahren eines Partners die Nichtigkeit der Ehe zur Folge habe.

Fälle verheirateter Minderjähriger werden nicht in allen Bundesländern zentral registriert. In Bayern wurden nach Medienberichten bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. Nordrhein-Westfalen meldete 188 Minderjährigen-Ehen und Baden-Württemberg 177.

Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf hatte im Mai 2016 gewarnt, dass immer mehr Flüchtlingskinder zwangsverheiratet werden. Vor allem bei minderjährigen Mädchen aus Syrien steige die Anzahl der Kinderehen. Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51 Prozent.

Töchter werden verkauft, um sie vermeintlich abzusichern

Vor allen in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht. Ein Grund sei, Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abzusichern, erklärte Alia Al-Dalli, Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten. Die Folgen seien allerdings verheerend: Die Mädchen brechen nicht nur häufig die Schule ab und werden sozial isoliert, sondern auch oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Wie Berlin Journal berichtete, verkaufen Syrer ihre Töchter ab 600 Euro in die Türkei anstatt zu fliehen.

Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF bergen Kinderehen für die Mädchen auch konkrete Gesundheitsgefahren, vor allem durch frühe Schwangerschaften und Geburtskomplikationen sowie HIV-Infektionen. Geburtskomplikationen sind nach UNICEF-Daten weltweit die häufigste Todesursache bei jungen Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren.

UNICEF nimmt Behörden in die Pflicht

Der Staat trage laut UNICEF deshalb eine Schutzverantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie bereits verheiratet sind oder nicht. Die Forderung: Minderjährige Flüchtlinge müssten von den Behörden als besonders schutzwürdig identifiziert und betreut werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften müssten dazu zum Beispiel überall Standards für Kinderschutz umgesetzt werden. Dazu gehöre auch, dass zum Beispiel Mädchen über ihre Rechte informiert und aufgeklärt werden und insbesondere bei Gewalt die Möglichkeit haben, vertraulichen Rat einzuholen. Dies gelte auch für Minderjährige, die zum Beispiel auf der Flucht verheiratet wurden. Die Jugendämter müssen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall das Wohl des Heranwachsenden zu prüfen und individuell zugeschnittene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, so UNICEF gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

In Deutschland ist eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Mathias Rohe, Leiter des Erlanger Zentrums für Recht und Islam in Europa sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil „wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.“ Als Minderjähriger könne „man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich“, betonte Rohe.

Comments

comments

TEILEN

48 KOMMENTARE

  1. Verstehe gar nicht, das hier so was möglich ist. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, das hier in Deutschland die deutschen Gesetze herrschen. Da frage ich mich ernsthaft, warum muss geklagt werden, das deutsche Gesetze einghalten werden, Grundsätzlich ist es doch geregelt oder habe och was verpasst ?

  2. Einfach nur pervers : Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun Jahren, Jungen mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. Allerdings haben einige Staaten mit Reformen und zur Vermeidung von Kinderehen ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt, wobei dies in der Praxis unterlaufen wird.

  3. Das ist alles so abartig! Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt. Wer schon daran nicht erkennt, wie krank diese Religion ist, macht sich an allem mitschuldig! Schon bei dem Gedanken, dass diese Mädchen demzufolge auch ihren „ehelichen Pflichten“ nachkommen müssen, könnte ich kotzen und reinschlagen! Was ist nur los in diesem Land, dass man über solch Abartigkeiten überhaupt reden muss?

  4. War es nicht auch Aschaffenburg, wo in den vergangenen Tagen eine sehr, junge Frau auf offener Straße von mutmaßlichen Neubürgern sexuell genötigt wurde. Läuft bei Euch im Westen wa! Ihr könnt sie von mir aus ALLE haben! Gleich von der polnischen oder tschechischen Grenze aus durchwinken. Klar, Ihr könnt sie auch dort selbst abholen. Es tut mir leid für diese harten Worte, aber anders kann man es Euch eben nicht mehr beibringen, endlich mal den Arsch hoch zu bekommen!

  5. Das OLG Bamberg hält diese Kinder-Ehe seitens des Scharia-Rechts für rechtskräftig. Seit wann gilt in Deutschland dieses Recht?!? Dann sind die Steinigungen, Köpfungen und anderen Grausamkeiten, da nach Scharia-Recht, auch als rechtens anzusehen? Dieses „der Islam gehört zu Deutschland“ – Gesülze ist verbrecherisch und unerträglich. Wenn nicht bald etwas geschieht, ist es zu spät.

  6. hoffe und wünsche mir für dieses mädchen, das sie für nichtig erkkärt wird!!!!!…..das sind methoden aus dem mittelalter!!!! 🙁

  7. Schmeißt die ganze Sippe raus aus Deutschland das sind doch keine normalen Menschen wie kann man ein Mädchen mit 14 verheiraten die Eltern müßte mann ………….. Kann sich jeder ein Wort denken

  8. Wenn der Islam zu Deutschland gehören sollte, dann dürfen wir ab heute Frauen auf offener Straße vergewaltigen, schlagen und erschießen. Denn im Islam steht eine Frau selbst unter einem Hund und hat keinerlei Rechte. Jetzt frage ich mich, ob Merkel als Hund oder zu den Frauen zählt…

  9. Endlich zeigt mal eine staatliche Institution diesem Irrsinn die Zähne! Diese Entscheidung des höchsten Deutschen Gerichts wird zeigen ob wir ein freies Land sind!!!! Oder ob und die Moslems schon eingenommen haben??!

  10. Das heißt in der Konsequenz, wenn einer jemanden kalt macht, und in dessen Heimat solche Sachen finanziell zwischen den Familien geregelt werden können, dann lassen wir die machen, weil zuhause das so läuft? Einfach nur ein Armutszeugnis unserer Justiz.

  11. Wenn das so sein sollte , müßte man auch hier , jedem Dieb die Hände abhacken. Wir sind ja schon Verbrecher wenn Wir dagegen sprechen. Der Gesetzgeber , sollte sich doch lieber mal , um die Vielen Gesetzesbrüche unserer Bundeskanzlerin kümmern. Übersehen kann man es ja nicht .

  12. Scharia, dass man so etwas in einer zivilisierten demokratischen Land als Diskussion zulässt ist schon krank. Scharia ist kein Bestandteil einer Demokratie, im Gegenteil sie einer Form der Unterdrückung.

  13. Seltsam….so wenig Kommentare von den sonst in Flüchtlingsfragen so aktiven Willkommensklatschern…ist ihnen das Thema peinlich, zeigt es doch offen, wie sehr die muslimischen „Werte“ mit den unsrigen kollidieren?

  14. Alleine das überhaupt so ein Dreck vor Gericht landet?! Alleine das ist schon das aller letzte! So eine „Ehe“ ist erbärmlich und sittenwidrig, gegen alle Werte des deutschen Volkes und absolut PERVERS. Ratten, die so etwas unterstützen und einen solchen Scheißdreck befürworten, gehören ins aller letzte Loch eingesperrt ! In die Hölle sollen sie kommen und dort mehrmals täglich trocken in den A…. gef….. werden! MIT VOGELSAND!

  15. Das ganze ist sicher nicht toll, der Schutz von Kinder hat Vorrang. Nur, ist eigentlich bekannt. Das im Vatikan Erwachsene Sex mit Kindern ab 12 Jahren haben dürfen, in unserer modernen Zeit. Ist ein Kirchenparagraf aus dem Jahre xy. Warum ist dies noch nicht angepast geworden…

  16. Also ganz ehrlich, der oder die Richter die dies zugelassen haben gehören an ihren Eiern vor dem Gerichtsgebäude angebunden. Unfassbar, was arbeiten dort für perverse Schweine?

Comments are closed.