Kabeldiebe nicht angeklagt, weil Schöffe Sarrazin lobte

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Die neun Rumänen hatten in 22 Fällen Kupferkabel der Berliner S-Bahn entwendet. Die Anklageschrift gegen sie wurde aber gar nicht erst verlesen, der Prozess unterbrochen. Denn die Verteidiger der Kabeldiebe hatten herausgefunden, dass ein Schöffe im Internet ein Sarrazin-Buch gelobt hatte.

Wenn rumänische Kabeldiebe angeklagt werden, darf selbstverständlich kein Schöffe anwesend sein, der den „Rechtspopulisten“ Thilo Sarrazin gut findet. (Screenshot: YouTube)

Die neun Rumänen sind zwischen 25 und 31 Jahre alt. Sie sollen zusammen mit weiteren Tätern bandenmäßig organisiert in insgesamt 22 Fällen Kupferkabel aus dem Gleichstromnetz der Berliner S-Bahn entwendet haben. Wegen des in den sogenannten Rückleiterkabeln enthaltenen Kupfers lassen sich diese gut verkaufen.

Allein der Sachschaden bei der Deutschen Bahn beträgt 285.000 Euro. Hinzu kommt der Schaden für die Bahn und vor allem für die vielen Kunden, den die Rumänen mit den wiederholten Zugausfälle verursachten. Auch Polizeiarbeit und Justizbeamte haben den deutschen Steuerzahler schon jetzt viel Geld gekostet.

Voller Gerichtssaal am Landgericht

Bei dem Prozess am Dienstag war der Gerichtssaal am Landgericht in der Turmstraße in Moabit richtig voll, berichtet die Berliner Zeitung. Und das lag nicht etwa am Interesse der Öffentlichkeit. Vielmehr saßen im Publikum lediglich drei junge Frauen aus Rumänien, die mit den Angeklagten auf irgendeine Weise liiert sind und die wohl für Mitleid sorgen sollten.

Der Gerichtssaal ist deshalb so voll, weil gleich neun Angeklagte auf der Anklagebank sitzen, die fast alle aus Dörfern aus dem ostrumänischen Kreis Braila stammen. Hinzu kommen insgesamt 15 Verteidiger, das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Dolmetscherinnen, und fast ein Dutzend Justizvollzugsbeamte.

Kein Prozess gegen Kabeldiebe, weil Schöffe Sarrazin lobte

Aber zur Verlesung der Anklageschrift gegen die neun Rumänen, die sich seit März in Haft befinden, kam es erst gar nicht. Denn gleich nach der Aufnahme der Personalien meldete sich einer der Verteidiger zu Wort. Dieser hatte sich im Internet umgesehen und festgestellt, dass sich dort einer der Schöffen politisch geäußert hatte.

Der Schöffe hatte sich positiv über das Buch „Deutschland schafft sich ab“ des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin geäußert. Ein Schöffe, der einen „Rechtspopulisten“ gut findet, sei für seinen Mandanten nicht hinnehmbar, sagte der Anwalt. Die anderen Verteidiger schlossen sich an.

Der Prozess wurde daher vom Gericht unterbrochen. Am 13. Dezember soll es einen neuen Anlauf geben.

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38 KOMMENTARE

  1. Was wäre, wenn alle Deutschen (ohne „Migrationshintergrund“) in ihrem Privatleben dieses legal zu erwerbende Buch lesen und es inhaltlich für gut befinden? Kommt es dann nicht mehr zu Anklagen gegen ausländische Kriminelle?
    Deutschland schafft sich ab!

  2. Was Sarrazin damals geschrieben hat, ist mittlerweile alles so eingetreten. Er hatte rundum recht. Armes Deutschland schafft sich selbst ab. Dank unseren Politikern.

  3. Das erinnert mich inzwischen an schlimmste DDR-Zeiten. Die sind hier doch nicht mehr ganz klar im Kopfe glaube ich. Wenn das ein Hinderungsgrund sein soll dann fahren hier die Affen bald Panzer !!!!

  4. Das widerspricht den Prinzip der Meinungsfreiheit. Die Verteidigung kann sich mal sowas von ins Knie fxxxxx

  5. Was hat Sarrazins Buch mit der Justiz zu tun. Diebstahl bleibt Diebstahl und muß auch so verhandelt werden. Und somit ist wieder bewiesen das Meinungsfreiheit abgeschafft wurde.

  6. Einem Deutschen Richter und Schöffen hängt man dauernd immer alles an. Wir erinnern uns: Den Verteidigern der Tschäpe warf man vor das sie Heer , Sturm und Stahl hießen. Auch wenn wir die Taten verurteilen, so wird hier jegliche echte Justiz durch den Dreck gezogen.

  7. Dann ist das wohl die Bestätigung, dass man nur etwas sagen, schreiben oder lesen darf, was dem staat (kein Schreibfehler) und dem Richtergremium passt ? Oder sind die Rechtsanwälte die eigentlichen Schuldigen ? Man könnte viel Geld sparen, wenn man an den Grenzen grosse Schilder mit der MItteilung aufstellt, natürlich in mehreren Sprachen – Deutschland *Z.f.V.* – – *Zur freien Verwendung*. Also diese Zeiten hatten wir in Deutschland nicht das erste Mal und auch nicht das letzte Mal.

  8. Ich teile – AFD-Wähler – diese Entrüstung nicht.
    Abhängig davon, wie dieses „Lob“ ausgefallen ist, könnte im Hinblick auf diesen Schöffen die Besorgnis der Befangenheit begründet sein.
    Deshalb ist es Sache des betreffenden Verteidigers sein Befangenheitsgesuch, welches er im NAmen seines Mandanten gestellt hat, zu substantiieren.
    Ist das Gesuch dann erfolgreich, tritt an die Stelle dieses Schöffen ein anderer.

    Dieser Vorgang ist in Strafprozessen Routine und kein Grund, der Justiz sachfremdes verhalten vorzuwerfen

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