Klagen gegen BWF-Gold-Vermittler: War der Gold-Eigentumserwerb Humbug?

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Der Berliner Rechtsanwalt Christian Heinrich Röhlke aus Prenzlauer Berg hat Klagen gegen Vermittler der Berliner BWF-Goldstiftung eingereicht, (Kanzlei Röhlke)
Der Berliner Rechtsanwalt Christian Heinrich Röhlke aus Prenzlauer Berg hat Klagen gegen Vermittler der Berliner BWF-Goldstiftung eingereicht (Kanzlei Röhlke)

Die Forderungen der 6.500 Anleger an die Berliner BWF-Stiftung aus der Chausseestraße 10 in Mitte und ihres Goldeinkäufers und Lageristen TMS Dienstleistungs GmbH aus dem Königsweg 5 in Zehlendorf belaufen sich auf rund 48 Millionen Euro – doch nur 12 Millionen Euro sind vorhanden.

Bei einer Razzia am 25. Februar 2015 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft in den Tresoren von BWF und TMS lediglich zu 95 Prozent Falschgold gefunden, die der vorbestrafte und am 2. September 2015 verhaftete Goldhändler Gerald S. (55) aus Zehlendorf laut Staatsanwaltschaft in China produzieren lassen haben soll, wie das Berlin Journal berichtete.

Die 900 Vermittler (umgeschulte Versicherungsmakler) hatten den Goldkäufern ein Eigentumserwerb an Gold versprochen. Unabhängig von der Unechtheit des Goldes sei allein schon dieses Versprechen des Eigentumserwerbs Humbug gewesen, teilte der Berliner Rechtsanwalt Christian Heinrich Röhlke dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit. Sammelverwahrung, Golddarlehen an die BWF-Stiftung, Weiterverkauf des Goldes – all das mache das Top-Argument, der Anleger erwerbe Gold, von Anfang an als unplausibel.

Röhlke Rechtsanwälte haben für mehrere Mandanten Klagen gegen die Vermittler der mutmaßlich betrügerischen Goldanlage eingereicht. Erste Urteile gegen Vermittler von unterschiedlichen Landgerichten sind bereits bekannt geworden.

Hauptkritikpunkt der Anlegerschutzanwälte: Den Vermittlern hätte die Unplausibilität der Kapitalanlage auffallen müssen. Zudem wurden die hohen Kosten der Kapitalanlage entgegen rechtlichen Anforderungen verschwiegen. Der Eigentumserwerb an Gold sei illusorisch gewesen.

BWF-Stiftung Vermittler setzten die Sicherheit der Kapitalanlage in den Fokus der Anleger

Röhlke, der sich intensiv mit der Kapitalanlage auseinandergesetzt hat, begründet die Vorwürfe so: „In den uns vorliegenden Fällen haben die Vermittler den Anlegern als besondere Sicherheit der Kapitalanlage den direkten Eigentumserwerb an den Gold besonders herausgestellt. Rechtlich war dieser Eigentumserwerb allerdings aus mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen gab es keine eindeutige sachenrechtliche Zuordnung des Goldes in der Sammelverwahrung, zum anderen sah die Vertragskonstruktion der BWF-Stiftung ja eine Sachdarlehensgewährung vor, bei der das Eigentum jedenfalls auf den Darlehensnehmer wieder übergeht. Das wäre hier die BWF-Stiftung gewesen.

Diese wiederum wollte das Gold weiter verkaufen an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe zur Weiterverwendung. Spätestens auf dieser Ebene wäre dann das Eigentum an dem Gold auf den Goldschmied oder dessen Kunden übergegangen. Das Top-Argument der Sicherheit durch Eigentumserwerb der Anleger persönlich war damit von Anfang an vollkommener Humbug.“

Der erfahrene Jurist weist auch darauf hin, dass durch die vom Insolvenzverwalter Sebastian Laboga auf der Gläubigerversammlung mitgeteilten Provisionsquoten von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises die Einhaltung des garantierten Rückkaufsversprechens durch die BWF-Stiftung vollkommen unplausibel gewesen ist. Denn zunächst einmal musste die BWF-Stiftung durch den angeblichen Handel mit dem Gold des Kunden ja diese Kosten wieder erwirtschaften, um dann binnen nur 8 Jahren, beispielsweise bei dem Modell Gold Standard, einen weiteren Gewinn von 80 Prozent des Kaufpreises erwirtschaften. Im Ergebnis läuft dies auf eine Verdoppelung des Kaufpreises in nur 8 Jahren hinaus, was kein vernünftiger Geschäftsmann in 8 Jahren versprechen kann.

Plausibilitätsprüfung durch den Vermittler?

Röhlke spricht von einem Finanzmärchen: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Kapitalanlagenvermittler grundsätzlich verpflichtet, die Plausibilität eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auf Herz und Nieren zu überprüfen und die Angaben des Produktgebers zu hinterfragen. Einmal abgesehen von der Frage, ob das Modell der BWF-Stiftung gegen behördliche Genehmigungspflichten verstieß, wäre schon die versprochene Traum-Rendite in 8 Jahren Grund genug, an der Seriosität des Angebotes zu zweifeln. Trotzdem haben in uns vorliegenden Fällen die Vermittler Anleger noch dazu aufgefordert, bestehende sichere Kapitalanlagen wie zum Beispiel Lebensversicherungen aufzulösen, um sich auf das Betrugsgeschäft der BWF-Stiftung einzulassen. Bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Plausibilitätsprüfung hätte jedem Vermittler auffallen müssen, dass das Modell ein unrealistisches Finanzmärchen ist.“

Bestehen Erfolgsaussichten bei Inanspruchnahme der Vermittler von BWF-Stiftung Goldanlagen für die betroffenen Anleger?

Röhlke:  „Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters haben zirka 900 Vermittler die Schwindelverträge an zirka 6.500 Anleger vermittelt. „Statistisch gesehen hat also jeder Vermittler 7 bis 8 Verträge vermittelt.

Nach unseren Erfahrungen liegen die Durchschnittswerte der Verträge bei zirka 20.000 Euro, so dass auf jeden Vermittler ein potentieller Schadensumfang von 160.000 Euro zukommen könnte.

Bei dieser statistischen Betrachtung erscheint es uns durchaus möglich, dass die eingesetzten Vermittler im Falle einer Verurteilung die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden voll bedienen können. Wir empfehlen daher allen BWF-Opfern, eine Inanspruchnahme der Vermittler durch hierauf spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen.“

Der Anwalt beobachtet mit Sorge, dass einzelne Berufskollegen diese Ansprüche gegen Vermittler offensichtlich nicht verfolgen wollen. Im Internet wird im Zusammenhang mit der Anlage bei der BWF – Stiftung verschiedentlich von Rechtsanwälten behauptet Schadenersatzansprüche gegen Personen, die an dem Konzept oder der Gestaltung der Stiftung mitgearbeitet hätten, seien am erfolgversprechendsten. Einzelne Anwälte gehen sogar davon aus, dass Anleger und Vertriebler gemeinsame Geschädigte des Betrugsmodells geworden sind. Zu beobachten ist auch, dass Anwälte den Mandanten Vollmachten vorlegen, die sich auf sämtliche Schadenersatzansprüche erstrecken, Ansprüche gegen die Vertriebler aber explizit ausklammern.

Berater und Vermittler durch Fehlberatung schadensersatzpflichtig – welche Strategie bieten Schlupflöcher?

Röhlke: „Wir beobachten schon seit einiger Zeit eine für Anleger gefährliche Tendenz auf dem grauen Kapitalmarkt: sowie der Schadensfall eingetreten ist, werden die Kapitalanlagenberater und Vermittler, die dem Anleger letztlich die ruinöse Kapitalanlage erst ins Haus getragen haben, aktiv und suchen die Kooperation von Rechtsanwälten. 

In einigen Fällen werden Interessengemeinschaften gegründet, die hauptsächlich von Rechtsanwälten moderiert werden und dem Ziel dienen, möglichst viele Mandanten zu bündeln. Der nächste Schritt besteht dann darin, dass der von den Vermittlern kontaktierte Rechtsanwalt eine vermeintlich sinnvolle Strategie zur Führung von Schadenersatzprozessen entwirft und die Anleger in zeit- und nervenaufreibende Prozesse führt ? selbstverständlich nicht gegen die Vermittler und Berater, mit denen der Rechtsanwalt ja kooperiert.

Ein gerichtliches Verfahren gegen die vermeintlich erfolgversprechenden Verantwortlichen auf Initiatoren Seite dauert im Regelfalle über zwei Instanzen gut und gerne drei Jahre, so dass Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler nach Abschluss des „Scheinprozesses“ gegen Initiatoren und Hintermänner wahrscheinlich verjährt sein werden.

Dass die Rechtsprechung Schadenersatzansprüche gegen Vertriebsgesellschaften und Kapitalanlagenberater wesentlich einfacher zu erkennt als Ansprüche gegen dubiose Hintermänner mit zweifelhafter Begründung, wird von den Vermittlern eingesetzten Rechtsanwälten meist verschwiegen. Am Ende schaut der Anleger in die Röhre.“

Röhlke Rechtsanwälte raten den betroffenen Anlegern, den jeweiligen Einzelfall erst einmal kostenfrei prüfen zu lassen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.

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