Mieterhöhungen – Miethammer in Berlin. Für die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist jetzt der Mietendeckel mit dem 1. Januar 2022 gefallen. Deutliche Mieterhöhungen stehen den Berlinern jetzt ins Haus. Über 330.000 Haushalte in Berlin sind betroffen.
Mieterhöhungen nach Wegfall des Berliner Mietendeckel
Berliner die eine Wohnung bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM gemietet haben müssen jetzt mit Schreiben zur Mieterhöhung (Mietanpassung) rechnen. Bisher waren die Mieter vom Berliner Mietendeckel geschützt. Die Unternehmen versprechen, die Mieten würden nur moderat steigen. Was hier moderat bedeutet bleibt zum Teil offen. Fakt ist jedoch: Auf die Mieter bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kommen mit Beginn des Jahres 2022 erstmals seit zwei Jahren wieder Mieterhöhungen zu.
Mieten frühestens ab 1. Januar 2022 erhöhen
Um die Folgen zumindest für mehr als 330.000 Haushalte bei Degewo (Gründung 1924 als Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues), Gesobau (Seit 1949 unter der Bezeichnung „Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau gemeinnützige Aktiengesellschaft (GeSoBau)“ eingetragen), Gewobag – Gemeinnützige Wohnungsbau-AG (1919 wurde die Heimstätten AG Groß-Berlin (HEIMAG), die heutige Gewobag, als Tochtergesellschaft der Gagfah gegründet), HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (Gegründet 1990 als HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft Hohenschönhausen mbh), Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (1924 als „Märkische Scholle“ Siedlungsgesellschaft mbH, gegründet) sowie WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (gegründet 1990 aus dem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin-Mitte) abzufedern, hatte der frühere rot-rot-grüne Senat den Gesellschaften auferlegt, die abgesenkten Mieten frühestens ab 1. Januar 2022 schrittweise bis maximal zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben.
Mietanpassungen vorgesehen – Schreiben an Mieter versendet
Der Berliner Mietendeckel ist Geschichte, jetzt kommt der „Für 2022 sind bei rund 200.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Mietanpassungen vorgesehen“, beantwortet der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen eine entsprechende Anfrage der Berliner Morgenpost. „Mit der Versendung der ersten Schreiben wurde bereits begonnen“, informiert der Verband, in dem die sechs kommunalen Unternehmen Mitglied sind.
Mietanpassung durchschnittlich 4,81 Euro je Wohnung und Monat
Der größte Teil der Anpassungen werde zum 1. April 2022 wirksam. „Die Mietanpassung ist sehr moderat und beträgt durchschnittlich 4,81 Euro je Wohnnug und Monat ..“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die vergleichsweise hohe Zahl der Anpassungen begründen die Unternehmen damit, dass nunmehr die Mietanpassungen vorgenommen werden, die normalerweise über den zurückliegenden Zeitraum von mehr als zwei Jahren verteilt ergangen wären. „Sie sind unverzichtbar, um die Liquiditätsentwicklung der Unternehmen sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf die Investitionsanforderungen aus dem Neubau in den kommenden Jahren, sowie der gleichzeitig umzusetzenden energetischen Maßnahmen im Bestand“, schreibt er BBU. (AH)