Milieuschutzgebiete in Berlin – Der Milieuschutz in Berlin ist immer wieder Thema, aber Milieuschutz ist kein Mieterschutz – wie viele oft denken. Milieuschutz ist ein städtebaulich begründeter Gebietsschutz, begründet auf der Erhaltungssatzung nach § 172fff Baugesetzbuch. In Berlin entsprechen die Gemeinden den Bezirken
Milieuschutzgebiete in Berlin kaum Wirkung
In sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebiete) darf die Umwandlung eines Grundstücks in Wohneigentum und/oder Teileigentum nicht ohne Genehmigung der Gemeinde erfolgen. Aber die Milieuschutz in Berlin hat kaum Wirkung. So wurden in Berlin mehr als 90.000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, in einem Zeitraum von gerade 6 Jahren.Auch neuste Zahlen zeigen: Milieuschutzgebiete, die den Mietwohnungsbestand sichern sollen, können Verdrängung nicht verhindern.
2020 – Welle an Umwandlungen in Eigentumswohnungen
Im Jahr 2020 entschlossen sich eine ganze Reihe von Vermietern in Berlin dazu, die Wohnungen ihrer Mietshäuser in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Entscheidungen kamen zu einer Zeit, kurz bevor der Bund den Ländern die gesetzliche Möglichkeit gab, dies in großem Umfang zu verbieten. Damit wurden in 2020 fast 20.000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen, das entspricht einer Steigerung von 51 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Milieuschutzgebiete helfen kaum weitere Wohnungsumwandlungen zu verhindern, obwohl diese dort genehmigungspflichtig sind. Zwischen 2015 und 2020 wurden in den Berliner Milieuschutzgebieten insgesamt 44.969 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen. In den allermeisten Fällen war dies möglich, weil Vermieterinnen und Vermieter zusicherten, in den folgenden sieben Jahren die Wohnung ausschließlich den Mieterinnen und Mietern zum Kauf anzubieten.
Baulandmobilisierungsgesetz
Dass auch außerhalb der Milieuschutzgebiete die Zahl der Umwandlungen im vergangenen Jahr nochmal stark angezogen hat, hängt damit zusammen, dass Berlin jetzt erstmals stadtweit und nicht nur in ausgewiesenen Quartieren die Möglichkeit hat, Umwandlungen zu regulieren. Mit dem „Baulandmobilisierungsgesetz“ hat der Bund den Ländern vor kurzem die Möglichkeit gegeben, dies per Verordnung zu regeln. Der Senat beschloss eine entsprechende Vorlage am 3. August. Zwar sieht das Gesetz auch hier Ausnahmetatbestände vor, diese allerdings sind geringer als bei den Vorgaben im Milieuschutz. (AH)