Urteil gegen Mörder von Maria P. ist rechtskräftig

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Die beiden jungen Männer hatten die hochschwangere Berufsschülerin Maria P. mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen, sie mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

14 Jahre Haft für die Mörder der schwangeren Schülerin Maria P.
Die erst 19-jährige hochschwangere Schülerin wurde im Januar 2015 bei lebendigem Leib verbrannt. (Screenshot: N24)

Die Berufsschülerin Maria P. aus Berlin Hohenschönhausen war 19 Jahre alt und im achten Monat schwanger. Im Januar 2015 schlugen zwei junge Männer sie zusammen und stachen ihr mit einem Brotmesser in den Bauch. Anschließend übergossen die beiden Täter sie mit Benzin und verbrannten sie bei lebendigem Leib, wie wir berichteten.

Die Anklage geht davon aus, dass der Kindsvater Eren T. unbedingt verhindern wollte, dass das Kind zur Welt kommt. Dafür war er bereit zu morden. Eren T. stammt aus einer kurdischen Familie und ist in Neukölln groß geworden.

Der Vater von Eren T. ist Sohn eines Gastarbeiters. Seine Mutter wuchs in der Türkei auf. Sie spricht bis heute kaum Deutsch. Die vier Schwestern von Eren T. haben vor einigen Jahren die Eltern angezeigt, weil diese ihnen wegen ihres Lebensstils mit einer Zwangsheirat in der Türkei gedroht hätten.

Die Familie von Eren T. war nicht begeistert, dass ihr einziger Sohn ausgerechnet ein deutsches Mädchen geschwängert hatte. Maria P. hingegen interessierte sich im Lauf ihrer Beziehung zu Eren T. zunehmend für den Islam. Die Facebook-Fotos legen nahe, dass sie von einer türkischen Hochzeit träumte.

Für den Mord an Maria P. sind die beiden 20-Jährigen am 19. Februar dieses Jahres zu Jugendstrafen von jeweils 14 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, berichtet die Berliner Morgenpost.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechtsmittel der Verurteilten als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Die beiden Männer wollten Verfahrensfehler und Rechtsverletzungen geltend machen.

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23 KOMMENTARE

  1. Werdende Mutter Tod und ungeborenes Kind Tod ergo Strafe mal 2 .
    28 Jahre wären hier angebracht .
    Wenn in Amerika Lebenslang ausgesprochen wird meinen die auch Lebenslang.

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