Das Düsseldorfer Landgericht hat gestern eine bereits bestehende Unterlassung bestätigt und dem Berliner Kondom-Hersteller einhorn products GmbH aus der Skalitzer Straße 100 in Kreuzberg weiterhin verboten, auf ihren Verpackungen damit zu werben, dass man mit dem Inhalt von 7 Kondomen (Preis 6 Euro) bis zu 21 Orgasmen haben könne. Da half auch eine Hauptstadt-Demo am 28. August 2015 „gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Mitte nicht.
Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen sei irreführend und bleibe verboten, urteilte das Gericht (Az.: 14c O 124/15).
Denn was für die Firmeninhaber Waldemar Zeiler (33) und Philip Siefer (32) nur eine Spaß-Rechnung zur Auflockerung des Umgangs mit Kondomen war, nämlich dass ein Kondom für drei Orgasmen sorgen könne, einen beim Mann und möglicherweise zwei bei der Frau, weshalb man bei 7 Kondomen auf 21 Orgasmen kommen könne, war für die Richter eine ernste Gefährdung der Kondom-Packungskäufer.
Ein Kondom ist ein medizinisches Produkt zur Verhütung von ungewollten Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten. Und eine Werbung für 21 Orgasmen mit nur 7 Kondomen könne falsch verstanden werden, so dass ein Kondom vom Mann auch zwei oder drei Mal verwendet werden könnte. Was den Schutz durch das Kondom aushebeln würde.
Gerade bei Jugendlichen sei die mehrfache Verwendung von Kondomen aber „nach wie vor einer der häufigsten Fehler“. Dies zeige, wie wichtig eindeutige Angaben seien.
Beim Konkurrenten Fair Squared GmbH Limburgerstrasse 4 in Köln, der das Verfahren angestrengt hatte, herrscht Genugtuung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass es gefährlich ist, insbesondere junge Verbraucher mit pseudo-lustigen Aussagen über die Orgasmusfähigkeit von Kondomen zu irritieren“, sagte Geschäftsführer Oliver Gothe gegenüber dpa.
Für Einhorn-Geschäftsführer Philip Siefer scheint der Orgasmus-Streit abgehakt. „Wir haben es jetzt halt gestrichen und denken uns was Neues aus. Bein nächsten Mal bringen wir eine schwarze Verpackungstüte raus und schreiben nur das Wort Kondome drauf, dann können wir wenigstens nichts falsch machen“. Allerdings wollen die Berliner Kondom-Neulinge noch darüber nachdenken, ob sie gegen das Urteil in Revision vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht ziehen wollen. Das Werbeverbotsurteil ist also nich nicht rechtskräftig.