Richterin: Polizeiräumung Rigaer Straße 94 bleibt rechtswidrig

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Gestern bestätigte das Landgericht zum 2. Mal, dass die Teilräumung der Rigaer Straße 94 durch die Polizei am 22. Juni 2016 rechtswidrig war, da es gar keinen Räumungstitel gab (Screenshot: Youtube/rbb Abendschau)
Gestern bestätigte das Landgericht zum 2. Mal, dass die Teilräumung der Rigaer Straße 94 durch die Polizei am 22. Juni 2016 rechtswidrig war, da es gar keinen Räumungstitel gab (Screenshot: Youtube/rbb Abendschau)

Durfte die Polizei am 22. Juni 2016 mit Gewalt in die Rigaer Straße 94 in Friedrichshain einrücken, um das zwar illegale, aber seit Jahren dort eingerichtete Cafe Kadterschmiede der linken Szene im Erdgeschoß zu räumen? Die Rigaer Straße 94 ist seit 1990 besetzt. Diese Frage hat das Berliner Landgericht gestern (14. September 2016) auch im 2. Anlauf wieder mit NEIN beantwortet. Die Räumung bleibt rechtswidrig. Das ist zwar kein finaler Sieg für die Linksaktivisten. Denn die Räumung droht ihnen dennoch. Es ist aber mindestens eine Peinlichkeit für die Polizei und damit auch für deren obersten Dienstherrn, Innensenator Frank Henkel (CDU).

Diesmal kam zum Prozess ein Anwalt für die Eigentümerseite, und er wollte die Räume für seinen Mandanten, einem Russen mit Londoner Limited, zurückhaben. 20 Minuten dauerte die Verhandlung. Richterin Nicola Herbst machte klar, dass es gestern nicht um die Rückgabe ging. Die angestrebte Räumungsklage wird eine andere Kammer verhandeln. Gerichtssprecherin Annette Gabriel sagte Andreas Jöhrens von der rbb Abendschau: „Es ging ja nur darum, ob die Eigentümerin das Recht hatte, ohne Räumungstitel sich den Besitz zu verschaffen. Das hat das Gericht klargestellt, dass es so nicht geht. Es ist aber noch keine dauerhafte Entscheidung, ob der Verein dauerhaft in den Räumen verbleiben kann.“

Am 22. Juni 2016 verschafften 300 Polizeibeamte 20 Bauarbeitern Zutritt zu der sogenannten Kadterschmiede und entzogen somit die Räume den Nutzern. Seitdem war ein Teil der Rigaer Straße von der Polizei abgeriegelt. Stadtweit gingen Autos in Flammen auf. Bundeweit wurde für eine Demonstration mobilisiert. Sie endete mit massiven Ausschreitungen.

Wenige Tage später urteilte das Landgericht am 13. Juli 2016 erstmals: Für den Polizeieinsatz gab es keinen Räumungstitel.


Der Verein Kultur im Kiez e.V. hatte die Räume seit Jahren genutzt. Der Eigentümer, eine britische Investmentfirma in London, war zum 1. Prozess nicht erschienen. Es erging ein Säumnisurtei. Der Anwalt des linken Vereins, Lukas Theune, nahm die Räume für den Verein am 14. Juli 2016 wieder in Nutzung. Die Polizei schaute mit einem großen Aufgebot zu.

Innensenator Frank Henkel rechtfertigte den Teilräumungs-Einsatz  des Hauses Rigaer Straße 94 in der Abendschau mit gefahrenrechtlicher Abwehr, also dem Schutz der Bauarbeiter durch die Polizei. In der Sondersitzung des Innenausschusses hagelte es Kritik an Henkel von den Oppositionsparteien. Aber auch vom Koalitionspartner SPD. Gestern erklärte ein Sprecher der Innenverwaltung auf rbb-Nachfrage schriftlich: „Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Streit und nicht um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in einer Sondersitzung des Innenausschusses die Sach- und Rechtslage umfassend dargestellt. Daran hat sich auch durch die heutige Verhandlung nichts geändert.“

Vermutlich im November 2016 wird das Landgericht Berlin die Räumungsklage der Eigentümergesellschaft verhandeln. Allerdings haben beide Seiten gestern angedeutet, sich außergerichtlich einigen zu wollen.

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17 KOMMENTARE

  1. Hier läuft doch richtig was schief.
    Linksextremisten besetzen illegal ein Haus und die Polizei darf es nicht räumen?
    Das kann nur an der Jahrelanger links versifften Regierung in diesem Moloch liegen.

  2. Ihr * bösen bösen* Polizisten, da sollt Ihr für Ordnung sorgen und werdet dafür noch gerügt. Ihr dürft Eure Gesundheit und Euer Leben täglich aufs neue auf`s Spiel setzen, aber nur wenn es scheinbaren Gesetzlosen gefällt. In Deutschland ist nicht nur etwas seit Jahren falsch gelaufen. Aber das interessiert doch keinen Politiker, Hauptsache die Diäten und die Gehälter werden mit dem richtig geschriebenen Namen pünktlich auf das eigene Konto überwiesen. Merkwürdig, dabei hat ein nicht geringer Anteil dieser Gruppe hat sogar Jura studiert. Das ist doch der beste Beweis, dass ein Jurastudium und die Fortsetzung des 1. und 2. Staatsexamen kein wirklicher Beweis für Intelligenz ist.

  3. Obwohl die linken zecken es verdient hätten, hat die sogenannte Richterin recht.
    Denn die Mitarbeiter der Firma Polizei hat keine hoheitlichen Befugnisse!
    Sprich, sie sind keine Beamte! Kein Amtsausweis und keine Bestallung!
    Nur normale Angestellte!

  4. Gegen Wohnungsspekulationen haben die Kommentatoren unten wohl nichts. Lassen wir halt Wohnraum verfallen, bis es der Immobilienhai ausmosten kann für Betuchte. Das gefällt, gelle.

  5. Es gibt doch wesentlich größere Brennpunkte in Berlin, als die Rigaer Straße? Da sollte man doch mehr gegen die Drogenszene vorgehen. Da wird nichts gemacht, sind ja Flüchtlinge, die die Drogen verkaufen????

  6. Es gibt doch wesentlich größere Brennpunkte in Berlin, als die Rigaer Straße? Da sollte man doch mehr gegen die Drogenszene vorgehen. Da wird nichts gemacht, sind ja Flüchtlinge, die die Drogen verkaufen????

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