Schnaps für Minderjährige in Berlin kein Problem

208
4
TEILEN

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist es in Berlin kein Problem, an Schnaps zu kommen. Zwar ist Schnaps für Minderjährige verboten, doch die Kassierer kontrollieren kaum oder können nicht rechnen. Bezirksstadtrat Oliver Schworck will strenger kontrollieren.

Schnaps für Minderjährige
Um an Schnaps zu kommen, müssen Minderjährige in Berlin nur mal schnell zum Späti. Genossen wird dann in gediegener Atmosphäre.

In Deutschland darf man Wein und Bier erst ab einem Alter von 16 Jahren kaufen, Hochprozentiges wie Schnaps sollte im Laden man eigentlich erst ab 18 Jahren erhalten. Doch in Berlin finden diese gesetzlichen Regelungen offenbar kaum Anwendung.

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg etwa erhalten Minderjährige in fast allen Verkaufsstellen problemlos hochprozentige Getränke. Dies zeigte im September eine Kontrolle des Bezirksamts rund um den S- und U-Bahnhofs Tempelhof. Für die Aktion schickte das Ordnungsamt minderjährige Testkäufer in Supermärkten und Spätis und schaute zu.

Schnaps für Minderjährige trotz Ausweiskontrolle

„Die Tester registrierten dabei mit 90 Prozent erfolgter Schnaps-Verkäufe weiterhin einen deutlichen Negativtrend“, zitiert die Berliner Morgenpost den Bezirksstadtrat Oliver Schworck (SPD). Zudem hätten einige Einzelhändler mit Gleichgültigkeit auf die Kontrollen reagiert.

„Selbst in den Fällen, in denen die Jugendlichen nach ihren Ausweisen gefragt wurden, bekamen sie die Spirituosen. Die Kassierer waren offenbar nicht in der Lage, das Alter zu berechnen. Und das, obwohl an den meisten modernen Kassen das tagesaktuelle Mindestalter angezeigt wird.“

Das „tagesaktuelle Mindestalter“ für den Schnapskauf liegt natürlich jeden Tag bei 18 Jahren. Was Bezirksstadtrat Oliver Schworck hier offensichtlich meint, ist das tagesaktuelle Geburtsdatum, vor dem man geboren sein muss, um legal Schnaps kaufen zu dürfen.

Das Ordnungsamt hat gegen alle Händler, die bei der Testaktion im September Schnaps an Minderjährige verkauft hatten, sogenannte Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Wiederholungsfall drohen ihnen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Bezirksstadtrat Oliver Schworck hat weitere Kontrollen angekündigt.

Comments

comments

TEILEN

4 KOMMENTARE

Comments are closed.