Der Chef eines Bürgermeisters sind nicht die Wähler, sondern ist die Stadtverordnetenversammlung (SV). Und die hatte in der Niederlausitzer Kleinstadt Guben (Spree-Neiße) im Land Brandenburg letzte Woche beschlossen, ihren wegen Korruption und Bestechlichkeit vorbestraften Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (64) vom Amt zu suspendieren, sollte der wieder ins Rathaus zurückkehren – auch wenn die Gubener Bürger ihn kürzlich mit Mehrheit wieder zum Bürgermeister gewählt hatten.
Hübner kam dennoch. Und und die Stadtverordneten machten ihre Drohung wahr. Als Hübner gestern gerade an seinem alten Schreibtisch die Amtsgeschäfte aufnehmen wollte, erschien der noch amtierende Bürgermeister Fred Mahro (CDU) und übergab Hübner einen sofortigen Suspendierungs-Bescheid samt Hausverbot.
Hübner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich werde juristisch dagegen vorgehen.“ Hübner will sich ins Rathaus zurückklagen.
Der FDP-Bürgermeister war 2011 wegen einer privaten Vorteilsnahme im Amt um seinen Garten aus dem Amt geflogen. Doch die Bürger Gubens nahmen ihrem Rathaus-Chef offenbar nicht krumm, dass Hübner in seiner früheren Amtszeit dafür gesorgt hatte, dass eine Firma städtische Aufträge bekam. Im Gegenzug pflegte der Gartenbaubetrieb das Privatgrundstück Hübners kostenlos und mähte dort den Rasen. Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dennoch wählten Gubens Bürger Hübner am 17. Juli 2016 mit einer Mehrheit von 58 Prozent zurück ins Amt.
Als die Stadtverordneten als gemeinsame Dienstherren des Bürgermeisters am 25. Juli 2016 über eine mögliche Suspendierung des frisch gewählten Bürgermeisters debattierten, zogen 200 empörte Bürger vor das Rathaus Guben und forderten auf einem Plakat: „Wir wollen Hübner“. Und den Rücktritt der Stadtveordnetenversammlung wegen Machtmissbrauchs.
Thomas Schreiber, Organisator der Demo, sagte gegenüber Brandenburg aktuell: „Das ist ein gewählter Bürgermeister, der durch eine demokratische Wahl ins Amt gekommen ist. Ansonsten sollte das Wahlrecht in Brandenburg oder ganz Deutschland geändert werden, wo drin steht: Vorbestrafte können nicht gewählt werden. Klipp und klare Ansage“.
Dennoch beschloss die Stadtverordnetenversammlung gegen den Willen des Volkes Hübners Suspendierung. Die Stadtverordneten wollen nach eigenen Angaben wegen der Vorstrafe Hübners einen Imageschaden von der Kleinstadt an der Grenze zu Polen abwenden. Zudem gebe es noch Schadenersatzansprüche aus Hübners früheren Amtszeit. Hübner sprach gegenüber Brandenburg aktuell von einer „Hetze“.
Die Suspendierung der Stadtverordneten-Versammlung gilt nur drei Monate. Eine längere Suspendierung kann nur der Landkreis Spree-Neiße beschließen. Hier steht eine Entscheidung noch aus.
Unser Bürgermeister hat Schwarzarbeiter angeheuert um sein Dach zu richten, er wurde von einem ansässigen Bauunternehmen dabei erwischt. Die wo es finanziell haben sind meistens die *piep* Menschen.
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