SPD geht Rehabilitierung Schwuler nicht weit genug

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Der Bundestag hat beschlossen, dass Homosexuelle entschädigt werden sollen, die in der Zeit bis 1994 wegen homosexueller Handlungen bestraft wurden. Doch SPD, Grüne und Linke kritisieren, dass Sex mit 14-Jährigen von der Rehabilitierung ausgenommen wird.

SPD, Grüne und Linke wollten mehr Homosexuelle rehabilitieren
SPD, Grüne und Linke wollten eigentlich auch jene Homosexuellen rehabilitieren, die Sex mit 14-Jährigen hatten.

Mehrere tausende Homosexuelle sollen Jahrzehnte nach ihrer Verurteilung rehabilitiert und entschädigt werden. Am Donnerstag hat der Bundestag einstimmig ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Urteile aus den Jahren bis 1994 aufgehoben werden.

Zudem soll jeder einst verurteilte Homosexuelle eine finanzielle Entschädigung von pauschal 3.000 Euro erhalten sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Der Bundesrat muss dieser Regelung noch zustimmen, was aber als sicher gilt.

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) hatte seit dem Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1872 existiert und sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt.

Die Nationalsozialisten verschärften den Paragrafen 175. Unter anderem erhöhten sie die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Zudem wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte Paragraf 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.

Die Bundesrepublik Deutschland hielt zunächst an den Regeln aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. Erst in den Jahr 1969 und 1963 kam es zu Reformen. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar.

In der DDR wurde das Verbot homosexueller Handlungen mit Jugendlichen bereits im Jahr 1988 gestrichen. Im Jahr 1990 kam es zur Wiedervereinigung. Und im Jahr 1994 wurde der Paragraf 175 dann auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.

In der Bundesrepublik wurden auf Basis des Paragrafen Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt. Doch weil viele Verurteilt schon verstorben sind, rechnet das Bundesjustizministerium nur mit maximal 5.000 Anträgen auf Entschädigung.

Doch vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), aus der SPD von den Grünen und den Linken kommt Kritik an der Rehabilitation von Homosexuellen in der vorgelegten Form. Der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner spricht nun von „neuem Unrecht“, berichtet die Welt.

Denn Erwachsene, die mit Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren gleichgeschlechtlichen Sex hatten, sind von der Rehabilitierung ausgeschlossen. Normaler Sex mit Jugendlichen dieses Alters ist hingegen strafffrei.

Tatsächliche sollten ursprünglich auch jene Männer rehabilitiert werden, die mit 14-jährigen oder 15-jährigen Jugendlichen gleichgeschlechtlichen Sex hatten. Erst auf Druck aus der CDU/CSU-Fraktion wurde die Altersgrenze schließlich angehoben.

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9 KOMMENTARE

  1. Diese abartige Schwulenverherrlichung ist unerträglich….. staatskonforme Indoktrinierung….ekelhaft!!!!!!!

  2. Die sollten doch froh sein, heute nicht mehr bestraft zu werden. Warum sollte man die entschädigen? Die wussten doch, das es verboten war.
    Das wäre als wenn ich in 30 Jahren eine Entschädigung fodere, weil ich heute wegen Drogenverkauf verurteilt werde.

  3. Rehabilitierung pauschal ? Viele Homosexuelle oder sogar fast alle wurden auch verurteilt wegen Unzucht mit Minderjährigen. Auch wenn Homosexualität strafbar war in der Praxis hat man schon damals weggeschaut, jedenfalls wenn es sich nur um Homosexualität handelte.

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