24.000 Euro Strafe, wenn Eltern diese Puppe nicht zerstören

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Eltern in Deutschland sind dazu angehalten, die kontroverse My Friend Cayla Puppe zu zerstören. Sie nimmt Menschen in ihrer Umgebung auf und sendet die Daten an eine Spracherkennungssoftware. Wenn die Puppe nicht zerstört wird, droht eine Strafe von 24.719 Euro.

24.000 Euro Strafe, wenn Eltern diese Puppe nicht zerstören (Foto: Screenshot, Werbevideo für My Friend Cayla, Youtube)
24.000 Euro Strafe, wenn Eltern diese Puppe nicht zerstören (Foto: Screenshot, Werbevideo für My Friend Cayla, Youtube)

Spionagegefahr mit My Friend Cayla

Deutsche Behörden wurden plötzlich äußerst direkt und strikt. Nachdem Wissenschaftler die wahre Natur der My Friend Cayla Puppe herausgefunden haben, wurde eine hohe Priorität auf eine schnelle Lösung des Problems gesetzt.

Das Proben heißt: Spionagegefahr. Nämlich soll die Puppe nicht nur die Stimmen in ihrer Umgebung aufnehmen, sondern auch an militärische Spracherkennungssoftware senden. Neben der hohen Strafe wurde außerdem der Kauf, Verkauf und Besitz der Puppe verboten.

Zwar ist die My Friend Cayla Puppe nicht direkt mit dem Internet verbunden, kann aber über jedes Gerät mit Bluetooth-Funktion diese Lücke schließen. Die meisten Kinder mit einer Cayla Puppe haben auch eine spezielle App, welche sich mit dem Spielzeug verbindet.

My Friend Cayla App (Foto: Screenshot, Youtube)
My Friend Cayla App (Foto: Screenshot, Youtube)

„Es ist ziemlich unangenehm ein Kinderspielzeug zu haben, mit der sich jeder in einem Radius von 30 Metern verbinden kann,“ so Stefan Hessel, der Jurastudent, der das Verbot der Cayla Puppe forderte. „Ein regulärer Bluetooth Lautsprecher ist besser geschützt.“

Zertifikat der Zerstörung gefordert

Im Februar 2017 wurde bereits vor der potentiellen Gefahr gewarnt. Zeitungen waren voll mit dem Gesicht von Cayla. Jetzt gehen die Behörden noch einen Schritt weiter: nach der Zerstörung sollen Eltern ein Zertifikat ausfüllen, dass von einem Entsorgungsunternehmen unterschrieben werden muss. Damit  soll die Zerstörung bewiesen werden, schreibt der Consumerist.

Auch wenn keine aktiven, rechtlichen Schritte gegen diese, die keine Zerstörung vornehmen, geplant ist, so sind diese durchaus möglich. Laut dem Telekommunikationsgesetz in Deutschland müssen Mitbürger den Gesetzen der Bundesnetzagentur Folge leisten. Wenn nicht, können Strafen in Höhe von 24.719 Euro und zwei Jahren Haft als Konsequenz eintreten.

My Friend Cayla
My Friend Cayla

My Friend Cayla wird hauptsächlich von der Vivid Germany GmbH vertrieben. Die Firma nehme die Richtlinien der Bundesnetzagentur durchaus ernst, glaubt aber nicht an die Spionagevorwürfe.

„Es gibt keinen Grund, die Puppe zu zerstören oder wegzugeben,“ so das Unternehmen. „Es ist keine Federvorrichtung.“

Eine Mutter hatte ebenfalls ihre Bedenken. Nach zwei Jahren wurde die Puppe zu einem Familienmitglied — sie zu zerstören wäre zu hart. Demnach spendete sie Cayla an das deutsche Museum für Spionagetechnik in Berlin.

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4 KOMMENTARE

  1. Hurra wir verblöden, warum kauft man die erst? Es bleibt nur eins übrig, sich mit der blöden Puppe einsperren lassen.

  2. Die Aussage „Zwar ist die My Friend Cayla Puppe nicht direkt mit dem Internet verbunden, kann aber über jedes Gerät mit Bluetooth-Funktion diese Lücke schließen.“ ist falsch.
    Die „Puppe“ lässt den Verbindungsaufbau über Bluetooth zu ohne dabei einen Code (ein Passwort) abzufragen. Es bedarf also eines externen aktiven Lauschers für den Aufbau einer Verbindung zum Internet. Im Normalfall ist das das zugehörige Smartphone/iPhone/Tablet. Allerdings kann auch jeder andere Interessierte so Kontakt mit dem Kind aufnehmen.:-(

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