Terroropfer von Berlin fordern Entschädigung

844
40
TEILEN

Mehrere Terroropfer von Berlin fordern vom Land Berlin und vom Bund insgesamt eine Entschädigung in dreistelliger Millionenhöhe. Obwohl Erkenntnisse einer erhöhten Terrorgefahr vorlagen, hätten die Behörden nicht gehandelt.

Terroropfer von Berlin Entschädigung
Die Terroropfer von Berlin haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung. (Screenshot: YouTube)

Auf das Land Berlin und auf den Bund könnten nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 Entschädigungsforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Grund sind mögliche Amtspflichtverletzungen ihrer Behörden.

„Die Frage ist doch, warum die Betonpoller rund um den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz erst nach dem Anschlag aufgestellt wurden und nicht vorher“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz dem Tagesspiegel. Spätestens nach dem Anschlag von Nizza wäre es doch naheliegend gewesen, dies zur Sicherheitsauflage für Weihnachtsmärkte zu machen.“

Ein Betonpoller hätte den Lkw weitaus früher zum Stehen gebracht, mit dem der Attentäter in den Weihnachtsmarkt fuhr. „Wenn schon ein paar Bretterbuden den automatischen Bremsmechanismus auslösten, hätte das ein Betonpoller allemal getan. Das hätte dann vielleicht einigen Leben und Gesundheit gerettet.“

Andreas Schulz vertritt mehrere Opfer des Berliner Terroranschlags. Er hat nach eigenen Angaben bereits am 2. Januar eine Anfrage an verschiedene Behörden des Landes Berlin und des Bundes gestellt. Darin fragt er, ob ihnen Erkenntnisse vorlagen, dass Weihnachtsmärkte möglicherweise zum Ziel von Terroranschlägen werden könnten.

„Wenn dies der Fall war, muss man die Frage stellen, ob eine sogenannte Amtspflichtverletzung durch den Veranstalter oder das Bezirksamt, das den Markt mit entsprechendem Sicherheitskonzept genehmigt hat, vorliegt“, sagte Rechtsanwalt Andreas Schulz.

Möglicherweise sei auch der Bund in der Verantwortung, nämlich dann wenn ihm Terrorwarnungen bekannt gewesen wären und er diese nicht weitergegeben hätte. Die USA jedenfalls hatten ihre Bürger schon im November vor einer erhöhten Gefahr durch Terrorangriffe in Europa vor allem in der Weihnachtszeit gewarnt.

Es gebe verlässliche Informationen darüber, dass der Islamische Staat, Al Qaida und ihre Ableger Anschläge in Europa planen, teilte damals das US-Außenministerium mit. Die Bürger sollten daher besonders wachsam sein, wenn sie zur Weihnachtszeit Feste, Veranstaltungen und Märkte besuchen.

„Die werden ja wohl nicht nur ihre Bürger, sondern auch die deutschen Sicherheitsstellen gewarnt haben“, sagte Andreas Schulz. Ob er selbst eine Amtshaftungsklage einreichen will, hänge unter anderem davon ab, wie das Land Berlin und der Bund mit den Entschädigungen für die Betroffenen umgingen.

Der erfahrene Opferanwalt war etwa für Nebenkläger im NSU-Prozess tätig. Zudem hat er Opfer des Terroranschlags in Nizza am 14. Juli 2016, auf Djerba (Tunesien) im April 2002 sowie amerikanische Angehörige von Opfern des 11. September 2001 im Hamburger Al-Motassadeq-Prozess und des Anschlags auf die Berliner Diskothek La Belle im Jahr 1986 vertreten.

Comments

comments

TEILEN

40 KOMMENTARE

  1. Hatte man nicht gesagt das dieses unbürokratisch und schnell erfolgen sollte ..es ist eine Schande das diese dies einfordern müssen…unglaublich wie man mit den Opfern und geschädigten umgeht

  2. Lasst die IM Erika endlich bluten , sammelt schon mal bei den ganzen Versagern . Noch keine 9 Mon . mehr, und wir werden sehen was das Volk will ! Wir brauchen Wahlbeobachter !

  3. das Dumme an der Geschichte ist das nicht die Verantwortlichen dieses Desasters die kosten tragen ,falls es zu Prozessen und Zahlungen für Opferangehörige kommt , sondern der Steuerzahler.

  4. Wer die Verantwortung trägt muss die Entschädigung zahlen!
    Da sich eine Person über das Gesetz hinweg gesetzt hat und deshalb erst die Terroristen hinein gelassen hat.
    Und dadurch es möglich war diese Menschen zu töten, trägt diese Frau die Verantwortung und muss zahlen.
    Nur mal ein Gedankenspiel….
    Als Unterstützerin einer kriminellen Tat, oder so..

  5. Sehr interessant (wenn nicht schlimm) sind die Begründungen der Verantwortlichen, warum der Täter ( mit 14 verschiedenen Identitäten !) nicht inhaftiert werden konnte. Mein Verdacht : ‚Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus‘ ! Und was ist mit dem ‚Geheimdienst‘ ? Alle MitarbeiterInnen haben sich vorbildlich an die Arbeitsanweisungen gehalten : Alle Geheimnisse dürfen auch den engsten MitarbeiternInnen nicht zugetragen werden, denn……diese sind ja GEHEIM !!

  6. Wurde doch gleich ein paar Tage nach dem Anschlag hier in der Presse mitgeteilt…es gibt nix:..weil es keine Explosion war sondern mit einem Gegenstand (Lkw) geschehen ist…….man möge mich korriiegieren.

  7. Richtig, die sollten das auch bekommen. Die von Tschaepe und co.erschossen worden, haben auch welche gekriegt. Schlimm das solche Verbrechen ueberhaupt passieren.

  8. Richtig, die sollten das auch bekommen. Die von Tschaepe und co.erschossen worden, haben auch welche gekriegt. Schlimm das solche Verbrechen ueberhaupt passieren.

  9. Die Forderungen müßten wesentlich höher sein und nach oben offen, da es ohnehin auf einen Bruchteil hinauslaufen wird. Doch das ist nur in Demokratien vorgesehen, wie den USA.

  10. Wer ist ‚Land‘ und ‚Bund‘ ? Die Bürger und Steuerzahler. Wegen dem Berliner Verwaltungspanoptikum mal wieder zu Kasse geben. Kann man bald sagen, wenns hakt: ‚Berlin ist überall‘.

  11. Wer hat gerufen der Islam gehört zu Deutschland..Und die Grenzen geöffnet, schon vergessen ??? Das war der Wulff Merkel und Gauck..
    Und das Volk muß dafür bluten. BÜRGER werdet WACH und werdet SCHLAU und wählt in der Zukunft BLAU = AfD… AfD….AfD…AfD…..

  12. Merkel wird uns erhalten bleiben .Wer will die Karre noch aus dem Dreck ziehen ? Sie hat die ganzen Arschkriecher, Schleimer und ja Sager um sich vesammelt. SPD ist ja auch nicht besser und die Grünen ? Oh Gott, steh uns bei !!!!!!!!!! Alle Kritiker werden in die rechte Ecke gestellt.

  13. Unsicher war bislang, welche Hilfeleistungen Angehörige und Opfer des Terroranschlages vom Breitscheidplatz wirklich bekommen können und gegen wen sie einen Anspruch haben. Sozialministerin Nahles und Justizminister Maas einigten sich auf die Möglichkeit einer zusätzlichen Entschädigung über das Opferentschädigungsgesetz. Obwohl das OEG dem Gesetzeswortlaut nach auf diesen Fall eigentlich keine Anwendung findet, sollen Opfer und Hinterbliebene künftig Zahlungen in Form eines „Härteausgleichs“ erhalten. Damit sind Rentenzahlungen bei beruflichen Einschränkungen möglich oder auch finanzielle Unterstützung für längere medizinische Behandlungen. Betroffene können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Antrag auf die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Daneben können Leistungen durch die Verkehrsopferhilfe bereitgestellt werden, sowie Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Comments are closed.