Überbrückungshilfe für Mieter vom Berliner Senat – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hatte mit Beschlüssen (2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20) das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – den Berliner Mietendeckel – für Verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Der Berliner Senat beschließt nunmehr, nach dem Aus des „Mietendeckels“ eine Überbrückungshilfe für Mieter in Berlin, die auf den Mietendeckel vertrauten.
Überbrückungshilfe für Mieter – Sicher-Wohnen-Hilfe
Tausenden Berliner Mietern drohen Nachzahlungen zur Miete, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hatte. Die Betroffenen Mieter will der Berliner Senat will mit einer »Sicher-Wohnen-Hilfe« krurfristige unterstützen. Nach dem „AUS“ zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin könnten nach Schätzungen des Berliner Senats bis zu 40.000 Mieterinnen und Mieter betroffen sein. Diese Mieter könnten jetzt dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein.
Niemand muss mit Kündigung rechnen
In der Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen heist es zur Überbrückungshilfe: „Jenen Mieter:innen, die weder Transferleistungsbeziehende noch Wohngeldempfänger:innen sind und die ›eingesparten‹ Mietzahlungen nicht zurückgelegt haben, wird damit die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe eröffnet“. Die Investitionsbank Berlin (IBB) wurde aufgefordert dazu Darlehen auszahlen. Der Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel führt aus: „Durch die unbürokratischen Überbrückungshilfen wird sichergestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen Mieter:innen kein Geld zurückgelegt haben, niemand mit der Kündigung der Wohnung rechnen muss“.
Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen
Die Überbrückungshilfe soll schnell und unbürokratisch für die Mieter fließen. Das Einkommen soll hierbei nicht berücksichtigt werden – die Hilfen sollen unabhängig und vorallem schnellstmöglich ausbezahlt werden. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen seien Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt. „Ein Alleinerzieher, der 2.800 Euro netto bezieht, kann einen solchen Antrag stellen“, zitiert der Tagesspiegel den Stadtentwicklungssenator Scheel.
Aus der Berliner Senatsverwaltung heist es weiter: „Die Darlehen der IBB sind im Regelfall zurückzuzahlen und werden zinslos ausgereicht. Sollten Betroffene nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden“.