Volksbefragungen nur für die CSU sind verfassungswidrig

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Das höchste bayerische Gericht hat einer Klage von SPD und Grünen stattgegeben. Unverbindliche Volksbefragungen, wie sie die CSU in Bayern eingeführt hat und die nur von der Landtagsmehrheit und der Regierung gestartet werden können, sind verfassungswidrig.

Horst Seehofer Unverbindliche Volksbefragungen verfassungswidrig
Das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist ein Rückschlag für CSU-Chef Horst Seehofer. (Screenshot: YouTube)

Seit dem 1. März 2015 gab es in Bayern unverbindliche Volksbefragungen, um die Bürger mehr an der Politik zu beteiligen. Die CSU-Regierung von Ministerpräsident Horst Seehofer hatte dies gegen große Kritik durchgesetzt.

Vorgesehen war, dass nur die Mehrheit im bayerischen Landtag und die bayerische Staatsregierung solche unverbindlichen Volksbefragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. SPD und Grüne klagten daher gegen die Befragungen und haben damit nun Erfolg.

Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig erklärt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, zitiert SPON den Gerichtspräsidenten Peter Küspert.

Die unverbindlichen Volksbefragungen sind etwas anderes als Volksbegehren und Volksentscheide, die es in Bayern schon bereits seit 1946 gibt. Für letztere gelten strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler damit sogar Gesetze erlassen oder ändern.

Die von der CSU eingeführten Volksbefragungen hingegen sollten nicht rechtlich bindend sein, sondern der Mehrheit im Landtag und der Staatsregierung stärkeres politisches Gewicht verleihen. Es sollte dabei um landesweit wichtige Entscheidungen gehen, etwa um Verkehrsprojekte. Bisher machte die CSU noch nicht davon Gebrauch.

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39 KOMMENTARE

  1. Frau Merkel hats doch vorgemacht ( 2015 ) 3:) Unsere Verfassung ist doch sowieso fürn Arsch …. und 2017 “ wenn “ Frau Merkel wiedergewählt werden sollte …. dürfen wir uns alle die Kötze beim Schwur auf die Verfassung halten 😉 😀 3:)

  2. Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet.

    Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde.

    In einem weiteren Sinn kann Bürger aber auch alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität bedeuten. Dann ist die allen liberalen Verfassungen zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft (früher: Obrigkeit und Untertan – dazu Staat und Gesellschaft) gemeint. Bürger sind dann alle Personen (Zivilpersonen) als gesellschaftliche, also nichtstaatliche Akteure. Sie sind grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet.

  3. Hat sie doch gerade erst beim Treffen mit Obama in ihrer Rede gesagt , früher in der DDR hatte das Volk auch nichts zu sagen…!
    Und das sie das auch gut so fand .
    Diese Aussage von ihr ist volksverrat und ging vielleicht früher in ihrer DDR bei ihrem Mentor Honecker, aber in unserer Gesellschaft gehört so eine Kanzlerin mit solchen Ansichten der Prozess gemacht .
    Die gehört sofort ohne wenn und aber eingesperrt .

  4. Natürlich ist es verfassungswidrig, da liegt das Problem aber an der Verfassung und nicht an dem Recht der Menschen, Politik aktiv mitgestalten zu können.

    • Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff Volksabstimmung verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. ein Gesetz). Während bei einer Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund. Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der Gewaltenteilung laut Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk.

      Die Bedeutung des Begriffs Volksentscheid ist in Deutschland nicht immer eindeutig abgegrenzt. Zum einen ist damit die direktdemokratische Abstimmung über eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren eingebrachte Vorlage gemeint. Zum anderen wird Volksentscheid in Deutschland auch häufig synonym für Referendum verwendet (siehe auch Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden hingegen als Bürgerentscheid bezeichnet.

  5. Weil wir in einer sog. parlamentarischen Demokratie leben, alle Macht geht also von der Partei aus, die vom Volk gewählt wurde, den Kanzler zu stellen. Volksbefragungen und damit das direkte Mittel der Demokratie sind nicht vorgesehen.

  6. Bundesrepublik Deutschland) ist ein föderal verfasster Staat in Mitteleuropa, der aus den 16 deutschen Ländern gebildet wird. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat[8] und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar.[

  7. Demokratie (von griechisch δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“; von δῆμος dēmos „Staatsvolk“ und κρατός kratós „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“) bezeichnet Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen. Dieses wird, entweder unmittelbar oder durch Auswahl entscheidungstragender Repräsentanten, an allen Entscheidungen, die die Allgemeinheit verbindlich betreffen, beteiligt.[1] In demokratischen Staaten und politischen Systemen geht die Regierung durch politische Wahlen aus dem Volk hervor. Typische Merkmale einer modernen Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Gewaltenteilung,Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte und Achtung der Menschenrechte. Da die Herrschaft durch die Allgemeinheit ausgeübt wird, sind Meinungs- und Pressefreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich.

    „Demokratie“ ist in den meisten demokratischen Ländern formell ein tragendes Verfassungsprinzip, so in Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG),

  8. Was für ein Blödsinn Herr Seehofer was ihr macht ist keine Demokratie mehr das haben mir auch viele aus Bayern gesagt.Ihr habt nur Angst das die AfD Gewählt wird und das solltet ihr denn ihr Bevormundet uns und das nehemen wir so nicht hin.Volksabstimmung Volksabstimmung Volksabstimmung.

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