Uwe H. aus Hellersdorf hat die eigene Tochter in Todesangst versetzt und an ihr seine sexuellen Vorlieben ausgelebt. Er führte Scheinhinrichtungen durch und würgte das Mädchen. Zudem filmte er seine Taten.
Am Dienstag hat eine Moabiter Jugendkammer Uwe H. aus Hellersdorf wegen sexuellem Kindesmissbrauch, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte der 50-Jährige eine Erklärung abgegeben und seine Taten gestanden.
Das Opfer war seine eigene Tochter. Der Missbrauch begann im Jahr 2009, als das Mädchen elf Jahre alt war. Zu jener Zeit arbeitete Uwe H. ehrenamtlich mit Hortkindern. Bei seinen Taten ließ er fast immer eine Kamera laufen.
Der Angeklagte habe das Mädchen „zum sexuellen Objekt degradiert“, zitiert die Berliner Morgenpost aus der Urteilsbegründung. Er habe seine Tochter „in Todesangst versetzt und mit seelischer Grausamkeit seine sexuellen Vorlieben ausgelebt“.
So nötigte er die Tochter, sich nackt auf einen Stuhl zu stellen, legte ihr ein an der Zimmerdecke befestigte Seil um den Hals und zog die Schlinge zu. Zudem würgte er sie mit der Armbeuge. Dies wiederholte der Täter den Ermittlungen zufolge mehrfach.
Dabei beschmierte Uwe H. das Mädchen auch mit Ketchup, was auf den Videoaufnahmen wie Blut erscheinen sollte. Er würgte seine Tochter mit den Händen oder mit einem Schal. Andere Aufnahmen fokussieren auf ihren entblößten Unterleib.
Die Ausrüstung des Angeklagten war bei einer Durchsuchung sichergestellt worden. Neben Kameras und den gespeicherten Aufnahmen fanden sich auch ein weißer und ein schwarzer Galgenstrick, fünf Lederriemen und ein blauer Strick mit Henkersknoten.
Uwe H. sagte, dass er keine Erklärung für sein Verhalten habe. Eine Ursache sehe er in der Trennung von seiner Frau. Seine Tochter sei damals bei ihm geblieben. Sie habe ihm vertraut, ihn „sehr geliebt“ und sich gefügt, als er ihr sagte, dass er die Videoaufnahmen brauche.
Doch offensichtlich fügte sie sich nicht in jedem Fall. Daher soll Uwe H. seine Tochter auf einem Internetportal unter einem anderen Namen kontaktiert und sie mit Drohungen dazu genötigt haben, Bilder von sich anfertigen zu lassen.
Jacqueline Koch les mal
Einfach krank perverse schweine!
Diese Kreatur hat eigentlich sein Leben verwirkt
4 Jahre? Das ist ein Witz! Der muss für immer weg
Dieses Schwein muss für immer weggesperrt werden. Hoffentlich hat er viel Spass in der JVA. Dort warten schon ein paar Spielgefährten auf ihn …
Und diese Spielgefährten werden diesem Schwein das Leben versüsen
…und das loch versilbern!!!! mind. 5x am tag!!!! bis er nicht mehr sitzen kann!!!
Was ist das für eine Rechtsprechung! 4 Jahre? Ein Schlag ins Gesicht des Opfers! !!
Unfassbar! Unerträglich!!!
Dreckiger Missgeburt
Das Schwein sollte man schlachten!! Dreckige Mißgeburt!!!
Gebe Dir volkkommen Recht, so einer muss weg!
Vier Jahre??? Ein schlechter Witz…. So ein Psycho muss für immer in den Knast, oder nach der Haft direkt in die Klinik. Den kann man doch nicht wieder auf die Menschheit los lassen….
Die vier Jahre werden wohl gefühlt 20 sein… denn auf Kinderschänder reagieren die insassen meist etwas extremer
Die vier Jahre wird er nicht absitzen….. 2 1/2, gute Führung und draußen ist er
Andy Atze dann sind sie Chancen größer das man ihm auf freie Fuss erwischt und ihm das gleich spüren läßt. Aber ich denke eher das der nicht in den Knast muss, sondern in einer Psychiatrie mit einzel Zimmer
Finde den Fehler: Wer bei dem Artikel weiterscrollt: BerlinTiergarten: Afrikaner verprügelt 4jähriges Kind, Stieftochter, mit Hammer, Gürtel , Strick- verletzt es schwer, teilgeständig, begründet sein Tun mit religiösen Vorstellungen, 2 Jahre auf Bewährung.
Beide gehören weggesperrt, bis sie verschimmeln.
4 Jahre da hat doch niemand Verständnis für.
Macht 40 draus!
Eher 400
vier Jahre lächerlich und das im Namen des Volkes ,
Wieso bekommt so eine Perverse Sau nur vier Jahre. Dieses Schwein würde ich gerne vor meine Fäuste bekommen.
Ich hoffe die 4 Jahre werden die Hölle für dich. Auf Typen wie dich warten sie schon in Knast.
Ist es ratsam so ausführlich zu schreiben ….? Und guck mal einer an wie oft der Name erscheint. Prinzipiell in Ordnung nur bitte auch bei anderen Ethnien! 4 Jahre lächerlich, aber wenigstens besser als unsere Neubürger, die mit Bewährung weg kommen.
Bei den Amis würde er nie wieder freikommen.
Das kann kein Vater sein, ein Scheusal.
seht der schon in Berlin und Brüssel ???
was ist das denn für ein viehzeug??
Unsere Rechtssprechung….aber wenn der “ Tiergarten-Afrikaner“ 2 Jahre Haft auf Bewährung bekommt, gleicht man – der Relation wegen- so ein Urteil an…
Dem Typen wünsche ich die ‚richtigen Gefängnis -Mitinsassen. …
Vater
Eeee welcher Vater???
was fürn psycho!!!
Warum keine Sicherheisverwahrung ?????????? Der Kerl ist Geisteskrank ,unheilbar !!!!!!Warum hat das Mädchen nicht seine Mutter oder den Lehrer verständigt ? Unbegreiflich .
Totschlagen, hallo Herr Maas wird meine Strafe jetzt höher sein, als seine?
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