Der Hausbau ist mit großen finanziellen Risiken verbunden. Der Vertrag, den Bauherr mit dem Bauunternehmer oder dem Bauträger abschließen, sollte alle Eventualitäten abdecken. Doch nicht jedem Hausbauer gelingt es, solch einen wasserdichter Vertrag aufzusetzen. Deshalb will die Bundesregierung den Verbraucherschutz beim Bauvertragsrecht stärken. Die Abgeordneten des Bundestages diskutierten am Freitag über eine entsprechende Reform. Verträge zwischen Bauherr und Bauunternehmer sollen demnach künftig mehr Details zu Leistungen und feste Fristen enthalten.
Mehr Verbraucherschutz beim Hausbau
Am Freitag fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) statt, wie das ZDF berichtet. Darin sind die Rechten und Pflichten der Bauherren und Bauunternehmer genau geregelt. Der Bauunternehmer muss seinem Auftraggeber künftig eine genauer Baubeschreibung mit einer Übersicht der einzelnen Leistungen und des verwendeten Materials vorlegen. So soll der Hausbauer die Gelegenheit erhalten, sich nach günstigeren Angeboten umzusehen. Zudem muss bei Vertragsabschluss klar sein, bis wann der Bau spätestens fertig gestellt sein wird.
Damit sollen Schwierigkeiten für den Bauherren vermieden werden, die mit der fristgerechten Kündigung seines Mietverhältnisses bei gleichzeitiger Verspätung des Hausbaus entstehen. Nach Angaben des Bauherren-Schutzbundes ist die Bauzeit in 56 Prozent aller Verträge bisher nicht fixiert. Darüber hinaus erhalten Hausbauer in Zukunft das Recht, den Vertrag mit der Baufirma binnen 14 Tagen zu widerrufen. Justizminister Maas merkte dazu an, dass der Hausbau nun mal „komplexer ist als die Reparatur eines Fahrrads“ sei. Immerhin setzten gerade private Bauherren dafür ihr gesamtes Vermögen aufs Spiel.
Weniger Rechte für Bauunternehmer
Der Gesetzesentwurf sieht auch Regelungen zu nachträglichen Änderungen vor. Sollte der Bauherr beispielsweise im Nachhinein noch ein Zimmer zusätzlich benötigen, soll der Bauunternehmer sich diesen Wünschen nicht mehr generell verschließen dürfen, solange die Änderungswünsche „zumutbar“ sind. Sollte dies der Fall sein, soll die Baufirma ein finanzielles Angebot für die Zusatzleistungen unterbreiten. „Nicht zumutbar“ sind dagegen Änderungen, die der Bauunternehmer mit seinen technischen und personellen Möglichkeiten nicht vornehmen kann.
Als Sicherheit für die Einhaltung des Vertrages darf der Bauunternehmer künftig nur noch 90 Prozent der vereinbarten Summe einfordern. Der Rest des Preises wird fällig, sobald der Bau beendet ist. Der 10-Prozent-Puffer soll dem Bauherren ein Mittel an die Hand geben, um Druck bei der Mängelbehebung auf die Baufirma auszuüben. Auch bei Pfusch am Bau greift der Gesetzgeber künftig stärker durch. Sollte die eingebauten Materialien die Ursache für die Mängel sein, steht die Firma in der Pflicht, die die Materialien verkauft hat. Sie muss dann nicht nur die Kosten für neue Materialien, sondern auch für Ein- oder Umbaumaßnahmen tragen.
Diese Regelung soll vor allem den Rechtsschutz von Handwerkern und Baufirmen stärken und gleichzeitig ihr Risiko minimieren. Zuvor hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks gefordert, der Bundestag müsse endlich der „Haftungsfalle für Handwerker“ ein Ende setzen und die Gewährleistungsregeln „rechtssicher“ gestalten. Der verband kritisierte den Gesetzesentwurf jedoch als nicht weitreichend genug. Das Gesetz müsse zum Schutz kleiner Betriebe vor „missbräuchlichen Geschäftsbedingungen“ nachgebessert werden.