Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

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Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts soll es im Geburtenregister künftig für jene Neugeborene, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich zuordnen lassen, ein drittes Geschlecht geben.

Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)
Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)

Für intersexuelle Menschen soll es künftig im Geburtenregister einen eigenen Eintrag beim Geschlecht geben. Dies fordert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 2019/16).

Auf diese Weise wollen die Richter Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, die Möglichkeit eröffnen, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

In der letzten Bundesregierung gab es noch Uneinigkeit darüber, ob es in amtlichen Dokumenten neben männlich und weiblich noch ein drittes Geschlecht geben soll. Die SPD war dafür, die CDU dagegen.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter geht auf eine Verfassungsklage der „Dritten Option“ zurück. Beim Bundesgerichtshof war die Initiative zunächst gescheitert. Zur Begründung hieß es dort, ein drittes Geschlecht sei im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen.

Die Initiative wurde 2014 von Vanja aus Leipzig gegründet. Vanja bezeichnet sich selbst weder als Mann noch als Frau. Der Zwitter kritisiert, dass auf Fragebögen beim Geschlecht ein drittes Kästchen mit der Option „inter“ oder „divers“ fehlt. Doch das könnte sich nun ändern.

Laut Schätzungen des Ethikrats leben in Deutschland rund 80.000 Intersexuelle. Früher nannte man diese „Zwitter“. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen.

Bereits seit November 2013 dürfen neugeborene Zwitter ohne eine Angabe zum Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden. Vanja hingegen wurde im Jahr 1989 auf dem Standesamt im niedersächsischen Gehrden bei Hannover noch als Mädchen registriert.

Laut einem BGH-Urteil können Intersexuelle die Angabe zum Geschlecht heute streichen lassen. Doch viele von ihnen wollen das nicht. „Keinen Eintrag zu haben ist für mich eben nicht dasselbe wie einen passenden Eintrag zu haben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Dritten Option.

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober sagt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in einer Pressemeldung vom Mittwoch:

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht.

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94 KOMMENTARE

    • bald kommt der elektronische ausweis. dann kann man nach bedarf (vorteil, nachteil) sein wunschgeschlecht nachweisen. der fortschriftt ist nicht aufzuhalten.

  1. es gibt nicht nur Mann oder Frau!!! Was ist mit C.Roth, Volker Beck oder A.Hofreiter und dem anderen grünen Gesocks… ich kann sie keinem Geschlecht zuordnen…

  2. bestimmt wird irgenwann einmal auch die möglichkeit bestehen, einen vermenschlichten hund zum menschen zu erklären. bin gespannt was der dann für eine geschlechtsbezeichnung wählen darf.

  3. Das klingt echt nach juristischer Schwerstarbeit und hat endlich wohl eines der dringendsten nationalen Probleme gelöst. Was für ca. 80.000 Betroffene notwendig schien, war es für ca. 300.000 noch lebenden Betroffenen in Sachen Fremdrentenbetrug jedenfalls nicht: In einer beispiellos ignoranten und arroganten Attitüde lehnte das Verfassungsgericht nach 4-jähriger !!! Papierkorb- Ablage die Befassung mit diesem Betrug an ehemaligen DDR- Bürgern und – Flüchtlingen ab. So ungerecht werden im Rechtsstaat inzwischen Prioritäten gesetzt…

  4. Tut mir leid, aber jetzt stehe ich vor einem Riesenproblem. Meine Höflichkeitsform besteht – oder bestand – darin, dass ich eine mir mit Namen bekannte Person (nicht DU-, Titel-) immer mit HERR…. oder FRAU….ansprach. Was mache ich nun in Zukunft, um nicht gegen das Persönlichkeitsrecht zu verstoßen ?
    Achja, jetzt fällt mir ein, dass in einer Bundestagsdebatte sehr oft die Anwesenden angesprochen werden : ‚Sehr verehrte Damen und Herren…..‘
    Was nun, sehr verehrte Richterinnen und Richter und…….?

    – Zitat – Auf diese Weise wollen die Richter Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, die Möglichkeit eröffnen, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. – Zitatende –

  5. Das Bundesverfassungsgericht sollte sich mal lieber damit befassen warum der Steuerzahler Milliarden für Illegalität zahlen muß ohne das jemals das Parlament darüber entscheiden hat .
    Aber dann müssten Sie ja die verklagen, die Sie in Amt und Würde gehoben haben.

  6. Karlsruhe hat jetzt eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 gesetzt. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Theoretisch möglich ist dabei auch, dass statt der Einführung eines dritten Geschlechts künftig ganz auf den Geschlechtseintrag verzichtet wird.
    Die Bundesregierung erklärte am Mittwoch, es gebe die volle Bereitschaft das Urteil umzusetzen.

  7. Laut Schätzungen des Ethikrats leben in Deutschland rund 80.000 Intersexuelle. Früher nannte man diese „Zwitter“. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen.

  8. bisher dachte ich immer, das bundesverfassungsgericht ist eine ernstzunehmende einrichtung und nicht für den 11. im elften zuständig. man lernt imme wieder dazu.

  9. Lächerlich. Dieser Vanja hat Bartwuchs, sieht aus wie ein Mann. Wo ist sein Problem? Nur weil er sich mal als Mann oder Frau fühlt? Und wenn ich mich Morgen wie ein Meerschweinchen fühle, bin ich dann eine Sache?

  10. Deutschland verkommt immer mehr zu einer Lachnummer. Wir haben mittlerweile soviel „Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten“, dass die Mehrheit gar keine Rolle mehr spielt. Unfassbar womit sich höchste Gerichte beschäftigen und welche Entscheidungen sie treffen, während wirklich wichtige Anliegen abgewiesen oder notwendige Entscheidungen herausgezögert werden.

  11. Haben diese Leute noicht besseres zu tun? Von deutschen Richtern kann man ja wohl noch erwarten,dass sie sich an Althergebrachtes hälten und nicht jeden neumodischen Unsinn mitmachen!

  12. Ich verlange, erste Richter mit Gewissen und schätzen von Werten anstelle Aufwertung von Nichtigkeiten, denn wer sich zu etwas bekannt hat muss nicht eine Bezeichnung dafür haben.

  13. einfach geil, was Merkels linksgrüne Faschistentruppe so veranstaltet…dass A.Hofreiter, C. Roth oder pädofreund V.Drogenbeck nicht wissen , welches Geschlecht sie heute oder morgen haben mag ja sein, aber das zu verallgemeinern ist doch wohl übertrieben…

  14. Moment mal, mir ist gerade was eingefallen. Ist diese Kennzeichnung eines dritten Geschlechts im Pass nicht eine Entrechtung der Persönlichkeit ? Es gab mal eine Zeit, in der ebenso verfahren wurde. Die besondere Kennzeichnung eines Menschen, der sich abseits der Normalität befindet /damals befinden sollte. Hier wird diese sogar von der betroffenen Person gefordert. Eine absurde Idee, unterstützt vom Bundesverfassungsgericht.

  15. Karl Madlen Maik Büttner – was soll der Blödsinn? ? Wenn man es „lässt, wie es ist “ weigert man sich genaugenommen, eine Indentität anzunehmen – sozusagen einen Doppelpass zu beantragen, der nach Bedarf ausgespielt wird! Heute deutsch, morgen türkisch! Heute Frau, morgen Mann! Geht’s noch? ??

  16. Andere Probleme haben wir nicht?
    Der andauernde Rechtsbruch und das sich über europ. Abkommen hinwegsetzen durch unsere BK und ihrer Vasallen scheint nicht relavant zu sein. Gelten Gesetze nur noch für den Steuermichel, die schon länger hier lebenden??

  17. Dieser Schwachsinn ändert nichts an dem genetischen Code, der ist nun mal Weiblich oder Männlich. Hier sieht mal deutlich die Dekadenz unserer Gesellschaft, komplett die Peilung im Bezug auf die Natur verloren.

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