Die Harry Gerlach Wohnungsunternehmen GmbH aus der Berliner Straße 120 in Wilmersdorf erkennt man in der Stadt an einer Flotte von roten SMART-Flitzern und an Häusern mit bunten Fassaden außen und bequemen (Zentralheizung, zentral Heißwasser, Einbauküchen) und edel sanierten Wohnungen (Parkettfußöden) im Innern. Inhaber Harry Gerlach kennt das Leben. Als Werkstudent für Betriebswirtschaft an der TU-Berlin 1964 fuhr der Studioso Eier aus. Gerlach war Maler, Tapezierer und Buchhalter und gründete schließlich vor 42 Jahren einen Handwerksbetrieb, der Altbauwohnungen in Schuß brachte, die Gerlach kaufte und vermietete. Alles aus einer Hand.
Die Firmengruppe legt Wert auf pfleglichen Umgang mit Mietern. Sie lehnte zwar nunächst das Ansinnen einer Dreier-WG, einen Asylanten aus dem Tschad aufnehmen zu wollen, ab. Aber war sich bei der Entscheidung dann wohl doch nicht ganz sicher und holte die Meinung der anderen Mietparteien im Haus ein. Um des lieben Hausfriedens, wie es in dem Schreiben vom Oktober 2015 heißt, das per Boten zu den Mietern gebracht worden ist.
In dem Brief an die Mieter hieß es: „Eine Mietpartei aus Ihrer Hausgemeinschaft möchte einen Asylanten als Untermieter in den Haushalt aufnehmen. Wir vertreten als bevollmächtigte Hausverwaltung den Vermieter Harry Gerlach und möchten Sie auf diesem Wege um Ihre persönliche Meinung, Zustimmung oder Ablehnung zu diesem Thema bitten, damit sich keine Mietpartei übergangen fühlt und womöglich der Hausfrieden in Mitleidenschaft gezogen wird.“
Die Mieter sollten ankreuzen: Ich bin mit der Aufnahme von Asylanten in die Mietergemeinschaft einverstanden: Ja oder Nein.
Doch es gab nicht nur Kreuzchen. Wie DIE WELT berichtete, endete die Umfrage mit einem durchmischten Ergebnis. Neben einigen „Ja“- und „Nein“-Antworten bekam die Hausverwaltung auch empörte Briefe, die die Umfrage als rassistisch bezeichneten und eine Beteiligung daran ablehnten.
Das Ergebnis spielte für den Asylanten aus dem Tschad keine Rolle mehr, da sich die WG selbst gegen ihn aussprach.
Doch die Befragung von Mietern, ob man mit der Aufnahme von Asylanten in die Mietergemeinschaft einverstanden sei, sorgte für juristisches Aufsehen.
Dr. Sarah Elsuni und Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin Unter den Linden 9 in Mitte machten den Fall am 1. Dezember 2015 im Internet publik. Auf dem GrundundMenschenRechtsBlog.de der von Ihnen verantworteten Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) geißelte die Jurastudentin Mira Johanna Loos, die den Wohnungssuchenden aus dem Tschad begleitete, das Verhalten des Vermieters als „Rassismus bei der Wohnungssuche„. Die Juristin fragte, ob hier ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsrecht vorliegen würde.
Und musste zunächst einmal einräumen, dass für einen Privatvermieter wie hier die GmbH von Harry Gerlach „grundsätzlich kein Kontrahierungszwang“ besteht. „Ein privater Eigentümer kann einen Mietvertrag schließen, wann und mit wem es ihm beliebt.“
Jedoch enthalte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) explizit ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. „Rassistische Zuschreibungen oder die Herkunft dürfen danach kein Grund sein, ein Mietverhältnis zu verwehren. Indem einem Asylbewerber als Mieter also der Zugang zu Wohnraum erschwert oder gänzlich verwehrt wird, liegt ein Verstoß gegen das AGG vor. Die Rechtsfolgen sind ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche.“
Juristisch hätte man also durchaus eine Grundlage, um gegen die Hausverwaltung vorzugehen.
In einer fast schon spektakulären Entscheidung verurteilte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg am 19. Dezember 2014 einen Vermieter, der nur den Mietern mit arabischem beziehungsweise türkischem Namen eine Mieterhöhung angekündigt hatte, wegen rassistischer Diskriminierung zu einer Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro (Aktenzeichen: 25 C 357/14).
Harry Gerlach antwortete DER WELT: Eine konkrete Einzelfallbetrachtung müsse angezweifelt werden, da die Mail-Absage an die WG sich nicht auf einen konkreten Menschen, sondern auf die allgemeine Anfrage, ob man das Zimmer „einem Asylsuchenden für einen begrenzten Zeitraum anbieten“ könne, bezog.
Eine HLCMR-Juristin nahm den Vorfall zum Anlass, den Verein „Among us“ (Unter uns) zu gründen. Der soll Flüchtlinge auch rechtlich dabei unterstützen, auf dem Wohnungsmarkt eine neue Bleibe nach dem Leben in den Unterkünften zu finden.
Und meine Freundin sucht schon lange eine vierraumwohnung und wird abgelehnt und keine Hilfe bekommt sie um so eine wohnung zu bekommen…Und asylanten bekommen noch Hilfe? Das kann alles nicht wahrsein…Die sollen wieder sofort zurück!
Wat? Sie schaut sich ne Wohnung an und nimmt die? Wo ist das Problem? Dann zahlt sie 200.- mehr, geht immer.
Thorsten Stange…Sie hat drei Kinder bei einer Wohnung mit zwei Zimmer…Und bekommt nicht wie asylanten eine Hilfe zu wohnungssuche.
Na dann wird eben ohne Begründung abgelehnt. Die lassen sich schon was einfallen nur ihre Wunschmieter zu bekommen
Ist schon absurd, wie sich Deutschland entwickelt. Die Klatscher und Singer versuchen mit allen Mitteln ihre Vorstellungen durchzusetzen und sei es mit Gewalt oder Klagen.
Eigentlich hätte man diese Aktion als gutes Beispiel bewerten sollen, da in einem Mietshaus nun einmal unterschiedliche Parteien wohnen, ein gutes Wohnklima notwendig ist und somit ein Konsens möglich gewesen wäre. Leider begreifen viele in ihrer Verblendung gar nicht mehr, welche gute Chance sich hier geboten hätte. Stattdessen wird aggressiv und besserwisserisch gehandelt. Blödheit hat leider keine Grenzen.
In Gladbeck stehen etliche Hochhäuser frei,da können die rein. Dann sparen wir uns das Geld für Container etc. In ihrr Heimat mussten die auch renovieren und Miete zahlen,Zuschüsse haben die bestimmt nicht bekommen,ist langsam schluss hier mit dem Honig um die Schnauze schmieren
Es ist doch nicht dein Geld?
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