Wegen dem Stau bei der Anmeldung auf den Berliner Bürgerämtern droht eine verspätete Zusendung von Briefwahlunterlagen. Dies kann zur Anfechtung von Wahlergebnissen führen.
Am 18. September wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Doch es herrscht Stau bei der An- und Ummeldung des Wohnsitzes in Berlin. Daher droht eine verspätete Zusendung von Briefwahlunterlagen. Dies kann zur Anfechtung von Wahlergebnissen vor dem Landesverfassungsgericht führen.
Wegen Stau von Wahl ausgeschlossen?
Der Meldestau in Berlin ist trotz Telefonservice und Expressschaltern in den Bürgerämtern alles andere als beseitigt. „Daran wird gearbeitet“, zitiert der Tagesspiegel den Geschäftsleiter der Landeswahlleiterin, Geert Baasen. Doch die Zeit drängt, denn wer am 18. September wählen will, der muss mindestens drei Monate vorher mit Hauptwohnsitz in Berlin angemeldet sein.
Wegen der schleppenden Terminvergabe können sich voraussichtlich viele Neuberliner nicht rechtzeitig ummelden, um noch an der Abgeordnetenwahl teilnehmen zu können. Das hat inzwischen auch der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) erkannt hat. Seit Anfang März haben Meldeangelegenheiten bei den Bürgerämtern Priorität.
Trick: Rückwirkende Anmeldung
Der Meldestau ist seitdem tatsächlich etwas geschrumpft, aber längst noch nicht beseitigt. Deshalb will Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach die wahlwilligen Bürger in den nächsten Tagen offiziell auf einen Trick aufmerksam machen.
Die Bürger sollen sich demnach rückwirkend in Berlin an- oder ummelden können. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie spätestens drei Monate vor dem Wahltermin zu- oder umgezogen sind.
Dieser Trick funktioniert jedoch nur bis zum 6. August. Denn am 7. August werden die Wählerverzeichnisse gedruckt, und es beginnt die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen.
Anfechtung der Wahl befürchtet
Dann bleibt Berlinern nur noch die Möglichkeit, im örtlich zuständigen Wahlamt individuell Einspruch zu erheben. Dies könnte die Behörden vor organisatorische Probleme stellen. Zudem könnten Bürger das Wahlergebnis in einzelnen Wahlkreisen anfechten, wo das Ergebnis sehr knapp ausfällt.
Solche Anfechtungen müsste dann das Berliner Verfassungsgericht prüfen. Wenn eine größere Zahl von Bürgern durch amtliches Verschulden nicht wählen kann, so könnte das Gericht entscheiden, dass die Wahl ganz oder regional begrenzt wiederholt werden muss. Es wäre ein bundesweit einzigartiger Vorgang.