Wohnungsverfügbarkeit in Berlin drastisch gesunken – ist der Mietendeckel schuld? Die AS Unternehmensgruppe berichtet über einen aktuellen Artikel der FAZ der sich mit einer neuen Studie des Ifo-Instituts (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. ) beschäftigt.
Wohnungsverfügbarkeit – Mietwohnungen in Berlin
Wohnungsverfügbarkeit: Diese Studie hat gezeigt, dass in Berlin seit Einführung der Mietendeckels deutlich weniger Mietwohnungen (ca. 60 % weniger) verfügbar sind. Derzeit ist das Thema aktuell wie selten zuvor – die Regulierung der Mieten wird vehement diskutiert, während der Bedarf an verfügbaren Wohneinheiten außerordentlich hoch ist.
Mietendeckel war unrechtmäßig
Das Bundeverfassungsgericht entschied im April 2021, dass der vorher beschlossene Mietendeckel des Berliner Senats unrechtmäßig ist, da Mietrecht generell unter die Bundesangelegenheiten falle. Doch zum Zeitpunkt dieser Entscheidung existierte der Mietendeckel bereits mehr als ein Jahr – schon in dieser Zeit zeigte sich ein merklicher Rückgang der angebotenen Mietwohnungen. Diese Tendenz wurde nun von der Analyse des Info-Instituts bestätigt – nach Einführung des Mietendeckels ist das Angebot an Mietwohnungen um bis zu 60% gesunken. Seit der Abschaffung wegen Unrechtmäßigkeit verharrt das Angebot weiter auf niedrigem Niveau.
Der damals beschlossene Mietendeckel sollte für Wohneinheiten gelten, welche vor 2014 erstmalig bezugsfertig waren. Verglichen mit anderen Städten in Deutschland hat sich das Angebot an Wohnungen in diesem Segment in allen anderen Städten kaum verändert – daraus kann man schließen, dass der Mietendeckel entscheidendes Kriterium für den Rückgang des Angebotes war. Der derzeitige Stillstand kann damit erklärt werden, dass Vermieter vermuten, dass es weitere Versuche zur Einführung eines Mietendeckels in Berlin geben werde.
Absinken der Preise für Mietwohnungen
Nach Einschätzung des ifo-Instituts bewirkte der Mietendeckel in Berlin ein Absinken der Preise für Mietwohnungen – mittlerweile sind diese zwar wieder angestiegen, aber sehr wahrscheinlich wäre das heutige Niveau deutlich höher, wenn es nie einen Mietendeckel gegeben hätte. Wohnungsverfügbarkeit: Bei Wohnungen mit Fertigstellung ab 2014 (also Einheiten, die auch vorher nicht vom Mietendeckel betroffen waren) konnte hingegen eine deutlich signifikantere Preissteigerung im Vergleich mit anderen Großstädten beobachtet werden. Nun ist der Mietendeckel aktuell zwar nicht mehr valid, aber das Thema bietet immer noch eine Grundlage für hitzige Diskussionen. Die Thematik hat nicht an Bedeutung verloren – so hat der Bundesrat erst im Februar dafür gestimmt, Mietwucher stark zu bekämpfen und eine Erhöhung von Bußgeldern gefordert. Mieter sollen bereits Mietwucher geltend machen können, wenn die ortsüblichen Mieten um 20 % überschritten werden und das Angebot gering ist. Die Ampelkoalition lehnt diesen konkreten Vorschlag jedoch ab – vorgesehen hingegen ist, dass in angespannten Mietmärkten eine Mieterhöhungsobergrenze von 15 % und später 11 % existieren soll. Zudem soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Das umstrittene Vorkaufsrecht soll gesetzlich neugestaltet werden – momentan ist dies kaum anwendbar durch die Städte, die sich dies aber wünschen, um private Investoren zurückzudrängen.
Enteignung großer Wohnungsunternehmen
Berlin hat nach dem Scheitern des Mietendeckels indes noch weitergehende Pläne: Im September letzten Jahres sprach sich bereits eine große Mehrheit der Wähler für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen aus. Der Senat hat nun zu Ende März eine Expertenkommission unter der Leitung von Herta Däubler-Gmelin (SPD) eingesetzt, welche prüfen soll, wie und unter welchen Bedingungen eine Verstaatlichung möglich ist.