Hälfte der Minijobber arbeitet unter Mindestlohn

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Eine Studie des WSI zeigt, dass knapp die Hälfte der Minijobber sich nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn auszahlen lässt. Viele geringfügig Beschäftigte arbeiten lieber für einen Hungerlohn, als dass sie auf der faulen Haut liegen.

WSI-Studie Minijobber Mindestlohn
Früh aufstehen, hart arbeiten, doch das Gehalt liegt unter dem Mindestlohn. (Screenshot: YouTube)

Viele Minijobber arbeiten für weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen. Dies zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Im Jahr 2015 verdiente knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten weniger als erlaubt. Der Mindestlohn startete im Jahr 2015 mit 8,50 Euro brutto die Stunde. Seit Anfang dieses Jahres beläuft er sich auf 8,84 Euro brutto pro Stunde.

„Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben“, zitiert die Süddeutsche Zeitung die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert.

Das Mindestlohngesetz werde offenbar bei Minijobs nicht flächendeckend angewendet. Noch im Juni 2015 erhielten 44 Prozent der geringfügig Beschäftigten weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.

Dies lasse vermuten, „dass ein erheblicher Teil der Arbeitgeber die Bezahlung nicht nur langsam, sondern gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat“, sagt Toralf Pusch. Jeder fünfte Minijobber arbeitete sogar für weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.

Für ihre Studie werteten die WSI-Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten Datensatz 13.000 Menschen.

Dabei haben die Wissenschaftler Branchen herausgefiltert, für die 2015 nicht die gesetzliche Untergrenze galt, sondern Branchenmindestlöhne maßgebend waren. Das betraf zum Beispiel Friseure oder Zeitungszusteller.

Auch Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Auszubildende, die vom Mindestlohn ganz oder teilweise ausgenommen sind, zählten die Forscher nicht mit. Zudem konzentrierten sie sich auf Menschen, für die der Minijob ihr Haupterwerb ist.

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20 KOMMENTARE

    • So pauschal kann man das auch nicht sagen. Ich arbeite zwar jetzt in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis, doch beim Amt war ich als „ungelernt“ registriert, da meine Berufsbezeichnung mit der Wende verschwunden ist.

    • Ute Lindner da hast du schon Recht, aber man kann doch nicht immer dem Staat die Schuld an allem geben. Wenn man nach der 6. Klasse die Schule wegen „Schlauheit“ verlässt, kann man nicht erwarten, irgendwann viel Geld zu verdienen.

      • Petra El-Fouani, ist das Friseurhandwerk kein ehrenwertes Handwerk? Irgendjemand muss das doch machen, oder gehen Sie nie zum Friseur? Der Friseur ist genauso Handwerker und Fachkraft wie Handwerker anderer Branchen auch. Und doch stehen diese Leute im Lohngefüge ganz hinten an. Liegt das eventuell an Kunden wie Ihnen, die keine auskömmliche Vergütung für die erbrachte Leistung bezahlen möchten?

  1. Die sogenannten minijobber sind Merkels Begradigung der Arbeitslosenzahlen und meistens für Arbeitnehmer die über 50 sind du dumme trude Fouani solltest dich mal informieren gott sei deiner Seele gnädig und noch mal pfuiiiiiiiiiiii Teufel

  2. Islamisierung? Verschwörungspobiker
    drehen durch.

    „man importiert einfach radikale Moslems aus allen Welten, behandelt sie finanziel besser als das eigene Volk, erlaubt ihnen Ehrenmorde und Krimminell zu sein (Großclans…..mit Duldung….laut BKA Studie wurden 2013 13% aller Ehrenmörder frei gesprochen weil Ehrenmord und Blutrache zum Islam gehört) integriert sie in die SPD CDU FDP LINKE, in alle Berufe in Polizei Justiz und SChulsystem

    und muss nur warten bis sie den ersten Kanzler stellen.http://www.infowars.com/breaking-trump-has-been-planning-his-whole-life-to-take-down-nwo/

  3. Das liegt doch auch viel an den Leuten selber wenn man dagegen nichts unternimmt und sich nicht wehrt,,,,solange die Leute das machen für wenig Geld solange gibt es diese Scheiß Jobs…würden die Firmen niemanden dafür kriegen gäbe es diese ausbeuter Jobs auch nicht….!!!

  4. Diese Megaschlauen, die hier diese Werte ermitteln, sollten den Betroffenen sofort bei der Klage vorm Arbeitsgericht zu Seite stehen und Ross und Reiter nennen. Als Nicht Jurist weiss ich nicht, ob Asylrecht oder Arbeitsrecht mehr Gebühren in die Kassen der Anwälte spült und entsprechenden Eifer auslöst.

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