Bis Sommer 2013 war Erman M. (25) Torwart bei Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt. Er spielte regelmäßig in der zweiten Mannschaft, saß bei den Profis sogar als Ersatzmann auf der Bank. Er galt als großes Talent. Trotzdem beendete er plötzlich seine Karriere. Fotos zeigen ihn dann mit Hells Angels in Berlin, wo er laut BILD offenbar neuen Anschluß fand.
Vor 4 Jahren wurden das Charter „Hells Angels MC Berlin City“ verboten. Doch sie sind weiterhin die Bosse im Berliner Untergrund, wie Berlin Journal berichtete.
Am 15. September 2015 wird gegen Erman M. und seine beiden mutmaßlichen Komplizen Yusuf A. (27) und Marek S. (43) um 9:30 Uhr im Saal 701 vor der Strafkammer 16 des Berliner Landgerichts in der Turmstraße 91 in Moabit ein Strafprozeß eröffnet. Die Liste der Anklagepunkte ist lang: öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Vergewaltigung, Zuhälterei, Körperverletzung, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Bedrohung, Erpressung.
Erman M. soll 2013 eine damals 18jährige Türkin verführt haben, um sie in die Prostitution zu treiben: Er habe mit ihr geschlafen, um sie zu entjungfern und sie so emotional von ihm abhängig zu machen. Erman M. soll die junge Frau gezwungen haben, für ihn anschaffen zu gehen. Anderenfalls könnten sie kein Paar mehr bleiben, habe er gedroht. Da die Frau sich wehrte, habe er sie laut Anklage mit Alkohol und Kokain gefügig gemacht.
Zuletzt soll Erman M. die Türkin ins FKK Artemis, Berlins größtem Puff, in der Halenseestraße 32 in Halensee gebracht haben, wo Hells Angels wegen der Zuführung von Prostituierten freien Eintritt (sonst 80 Euro) haben, wie Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra am Tag nach einer Razzia am 13. April 2016 mit 900 Beamten auf einer Pressekonferenz in Berlin sagte.
Die Frau sei von ihrem Freund, einem Hells-Angels-Mitglied (gemeint war Erman M.) zur Arbeit ins Artemis geschickt und „so malträtiert“ worden, dass sie keinen Ausweg mehr gesehen habe, als sich an die Polizei zu wenden, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra. Die wichtige Zeugin, die im Sommer 2015 der Polizei den Tipp gab, steht nun unter besonderem Schutz. Gegen die Puffbesitzer konnte Staatsanwaltschaft Berlin keinen Beweis für eine vermutete Scheinselbständigkeit der dort arbeitenden Prostituierten erbringen. Gegen Erman M. als mutmaßlichen Zwangszuhälter aber schon.
Bevor Erman M. die Türkin ins „Artemis“ brachte, soll sie bereits in mehreren Bordellen in Deutschland zur Prostitution gezwungen worden sein. Wenn sie wenig verdiente oder sich weigerte, habe Erman M. sie geschlagen und vergewaltigt. Zudem habe er sie gezwungen, sich einen Schriftzug auf ihr Schlüsselbein tätowieren zu lassen, der sie als „Ermans Eigentum“ bezeichnet.
Mit der Drohung, den Eltern von ihrer Arbeit als Prostituierte zu erzählen, habe Erman sein Opfer weiter unter Druck gesetzt. Trotz ihrer Schamgefühle ging die junge Türkin schließlich zur Polizei und erzählte von den Ereignissen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Erman M., Yusuf A. und Marek S. lauten zusammengefasst so: „Der Angeklagte Erman M., mutmaßliches Mitglied einer Rockergruppierung, soll unter anderem zwischen Dezember 2013 und Februar 2015 unter Anwendung von Gewalt und Drohung eine 18jährige türkische Staatsangehörige zur Prostitution gezwungen haben. Zunächst habe er ihr eine Liebesbeziehung vorgespielt und sie dann mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht. Dabei habe er sich insbesondere ihr jugendliches Alter und ihre kulturelle Prägung zunutze gemacht.
Die Zeugin soll zunächst von dem Angeklagten Marek S. in einem sogenannten Laufhaus in Saarbrücken untergebracht worden sein, wo sie habe anschaffen müssen. Im Januar 2014 habe der Angeklagte Erman M. sie an ein Berliner Bordell vermittelt. Dort soll er sie unter anderem angehalten haben, Doppelschichten zu arbeiten, um möglichst 3.000,- Euro pro Wochenende zu verdienen. Habe die Zeugin nicht genügend Geld verdient, habe der Angeklagte Erman M. sie geschlagen.
Der Angeklagte Yusuf A. soll zwischenzeitlich als sein verlängerter Arm fungiert haben. Im Februar 2015 habe die Zeugin sich jedoch aus der Szene lösen können und habe Strafanzeige erstattet.“
Das Landgericht Berlin hat 24 Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil wird voraussichtlich am 22.Dezember 2016 um 09:30 Uhr im Saal B219 verkündet.
Sicherlich … ist doch normal bei denen …
Och guck mal ein türke. Was für ein islamistische verbrecher. Was interresiert sowas ein partei, das ist polizei sache. Aber wenn wir schon dabei sind, wo sind die ca. 9000 flüchtlingkinder? Armselige kranke mistgeburten. Warum verliert ihr kein wort darüber? Warum verliert ihr kein wort darüber das wenn nicht deutsche zum opfer von deutsche werden? İhr seit doch nicht mehr als ein NPD ableger.
Wieso erwähnt man, dass es eine Türkin war? Wäre denn eine Deutsche weniger schlimm für die Zeitung?
ertan kar go home!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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